Wird meine Abwehr aus meiner Sicht im Moment beurteilt?
günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Beschuldigte
Beurteilt wird Ihre Abwehr aus Ihrer Lage im Zeitpunkt des Angriffs, allerdings nach objektiven Maßstäben. Notwendig ist jene Handlung, die gerade so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, dass der Angriff verlässlich abgewehrt werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Notwendig im Sinne des § 3 Abs 1 StGB ist jene Verteidigungshandlung, die aus der Situation des Angegriffenen ("ex ante") gesehen, wenngleich unter Beachtung objektiver Kriterien gerade so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, damit der Angriff verlässlich abgewehrt werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da die Notwendigkeit der Abwehrhandlung ex ante zu beurteilen ist, kann die Unzulässigkeit der Reaktion des Angegriffenen nicht aus der beim Angreifer letztlich eingetretenen Verletzungsfolge abgeleitet werden.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Einer im Nahkampf ausgebildeten Person werden in der Regel zwar mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, auch sie darf aber ein Mittel wählen, das den Angriff verlässlich, dh sofort und endgültig beendet, und muss sich nicht mit einer Abwehrhandlung begnügen, deren Wirkung zweifelhaft ist.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Da es sowohl für die Beurteilung, ob eine Notwehrsituation vorlag, als auch jene, ob dem Angegriffenen ein Notwehrexzess anzulasten ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, liegt darin – vom Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Hier: Notwehrüberschreitung; zivilrechtliche Haftung.OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019
- Hier: Zur Putativnothilfe iSd § 8 StGB.OGH 14 Os 73/06a, 18.12.2006
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Das Maß notwendiger Verteidigung ist begrenzt mit jenem Eingriff, der den unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff verlässlich iS von sofort und endgültig abwehrt (WK2 § 3 Rz85ff).OGH 14 Os 73/06a, 18.12.2006
- Verläßlich heißt sofort und endgültig.OGH 15 Os 27/89, 18.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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