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Kommt mein Fall wegen der Verschuldensfrage vor den Obersten Gerichtshof?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wie schwer ein Verschulden wiegt, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falles ab. Geht es darum, ob ein Verhalten unter den Bedingungen von vor rund 25 Jahren leicht oder grob fahrlässig war, hat diese Frage keine Bedeutung über Ihren Fall hinaus. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit daher in der Regel nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.12.2022 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades sind jeweils die Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Kommt es darauf an, ob das Verhalten der Unternehmensführung beziehungsweise deren Vertreter unter den vor etwa 25 Jahren gegebenen, heute aber schon längst überholten rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen noch als leicht oder schon als grob fahrlässig zu beurteilen ist, so hat diese Rechtsfrage keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wie dies im allgemeinen bei Entscheidungen über die Schwere des Verschuldens der Fall ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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