Kann ich zum Höchstgericht, weil mein Verschulden falsch gewichtet wurde?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungsnehmer
In der Regel nicht. Ob jemand leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat und wie das Verschulden aufgeteilt wird, hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Der Oberste Gerichtshof greift nur ein, wenn die Beurteilung völlig aus dem Rahmen fällt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (107 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Schadenersatzrecht; Außerordentliche Revision nicht angenommen: Leichte Fahrlässigkeit oder entschuldbare Fehlleistung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob eine Fehlleistung die Annahme grober Fahrlässigkeit rechtfertigt, bildet bei Vertretbarkeit der von den Umständen des Einzelfalls abhängigen Beurteilung grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 7 Ob 170/24m, 23.10.2024
- Hier: Zu Nachforschungspflichten bei einer behaupteten Treuhandschaft.OGH 6 Ob 233/16g, 22.12.2016
- Das Abstellen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bei der Beurteilung der für die Fahrlässigkeitsschuld erforderlichen Voraussehbarkeit des Schadens schließt in der Regel – von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen – das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus.OGH 3 Ob 138/11g, 12.10.2011
- Hier: Schiunfall.OGH 4 Ob 138/10p, 15.02.2011
- Die Frage, inwieweit eine verspätete Reaktion ein Mitverschulden rechtfertigt, ist nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu lösen.OGH 2 Ob 104/08w, 26.06.2008
- Hier: Paintball-Spiel. Verletzung einer Teilnehmerin, die bereits aus dem Spiel ausgeschieden war und sich außerhalb des Spielfelds aufhielt.OGH 6 Ob 104/08z, 05.06.2008
- Die Beurteilung des Verschuldensgrads und das Ausmaß eines Mitverschuldens bilden wegen ihrer Einzelfallbezogenheit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO. Ob eine bestimmte Verschuldensteilung durch die Vorinstanzen angemessen ist, ist eine bloße Ermessensentscheidung, bei welcher im Allgemeinen - von einer krassen Verkennung der Rechtslage abgesehen - eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn der genannten Bestimmung nicht zu lösen ist.OGH 6 Ob 104/08z, 05.06.2008
- Wann und unter welchen Umständen das Entzünden von Kerzen auf einem Christbaum als grob fahrlässig anzusehen ist, hängt von den konkreten, speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht generell, sondern nur einzelfallbezogen beantworten.OGH 7 Ob 20/08d, 07.02.2008
- Bei der Beurteilung der Höhe des Mitverschuldens handelt es sich um eine Ermessenssache im Einzelfall.OGH 9 Ob 3/06s, 04.05.2006
- Ob eine Fehlhandlung wegen ihres großen Gewichts oder mehrere, für sich genommen nicht grob fahrlässige Handlungen in ihrer Gesamtheit und Häufung die Annahme grober Fahrlässigkeit rechtfertigen, bildet bei Vertretbarkeit der immer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Beurteilung grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 7 Ob 165/02v, 07.08.2002
- Hier: § 61 VersVG.OGH 7 Ob 74/02m, 29.04.2002
- Die Revision ist daher (nur) dann zulässig, wenn der Sachverhalt auch bei weitester Auslegung den von der Judikatur für die Annahme grober Fahrlässigkeit aufgestellten Kriterien nicht entspricht.OGH 7 Ob 74/02m, 29.04.2002
- Die Frage nach der Schwere des Verschuldens bildet aber, weil sie von den Umständen des Einzelfalles abhängt, im allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 2010/96h, 26.03.1996
- Die Frage nach einem allfälligen Mitverschulden ist, wenn eine grobe Fehlbeurteilung jedenfalls zu verneinen ist, nicht revisibel.OGH 1 Ob 633/95, 30.01.1996
- Beurteilung der Mutwilligkeit des Verhaltens einer Prozesspartei in einem Vorverfahren.OGH 1 Ob 1571/95, 29.08.1995
- Wenn die vom Berufungsgericht vorgenommene Gewichtung keine krasse Fehlbeurteilung ist.OGH 2 Ob 24/95, 23.03.1995
- Hier: Mitverschulden des Klägers mit einem Viertel ausgemessen, der sich ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Erstbeklagten in den nicht einsehbaren Bereich vor der Schaufel des Radladers begeben und den Gefahrenbereich auch nach Erhöhung der Motordrehzahl nicht verlassen hat - gegenüber dem Verschulden des Erstbeklagten - der trotz Sichtbehinderung ohne weitere Vorkehrungen mit dem Radlader losfuhr.OGH 2 Ob 1026/95, 23.02.1995
- Generelle Richtlinien für die Ausgestaltung von Spielplätzen und Spielgeräten, die über den Hinweis auf die allgemeine, wenngleich mit Rücksicht auf die Verkehrsbeteiligten erhöhte Verkehrssicherungspflicht hinausgehen, kann die Judikatur in der Regel nicht geben; es ist daher in jedem Einzelfall abzuwägen, ob ein Sorgfaltsverstoß vorliegt -, bei der Konstruktion von Spielgeräten für Kinder kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass nach Punkt 4.8 der ÖNORM S 4235 auskragende Teile nur dann zulässig sind, wenn sie nicht in den Laufbereich hineinragen oder den Spielgerätebereich beschränken. Schon der Begriff des Auskragens in den Laufbereich oder Spielgerätebereich lässt jedoch eine Beurteilungsspielraum zu -.OGH 5 Ob 540/94, 20.09.1994
- Im Allgemeinen wird bei Bekämpfung der Annahme einer bestimmten Verschuldensstufe auch keine erhebliche Rechtsfrage aufgezeigt, wenn die bekämpfte Lösung vertretbar ist.OGH 1 Ob 1689/92, 13.01.1993
- Zur Wahrung der Rechtseinheit ist auch eine Schmerzengeldbemessung revisibel, die von einer in ständiger Rechtsprechung anerkannten Ermessensübung extrem abweicht. Die bloßen Umstände des Einzelfalles dagegen sind nicht maßgebend.OGH 2 Ob 15/87, 30.06.1987
- Zur Wahrung der Rechtseinheit ist auch eine Verschuldensteilung revisibel, die von einer in ständiger Rechtsprechung anerkannten Ermessensübung extrem abweicht.OGH 7 Ob 580/86, 19.06.1986
- Erkennbarkeit der Alkoholisierung des Personenkraftwagenlenkers durch mitfahrenden Fahrgast; Umstände des Einzelfalles im Vordergrund. (T36e)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 8 Ob 1027/84, 04.10.1984
- Heilungskosten nach § 1325 ABGB (Entfernung eines Nasenhöckers). (T36c)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 2 Ob 1028/84, 25.09.1984
- Verschuldensteilung (T36a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 8 Ob 1021/84, 06.09.1984
- Vernachlässigung eines allfälligen Mitverschulden des Geschädigten gegenüber schwerwiegendem Verschulden des Schädigers (Verkehrsunfall).OGH 2 Ob 1019/84, 26.06.1984
- 1) Liegenschaftseigentümer im Sinne des § 93 Abs 1 StVO oder eine gemäß § 93 Abs 5 StVO an seine Stelle tretende Person ist nicht als Halter eines Weges im Sinne des § 1319a ABGB anzusehen und haftet daher auch für leichte Fahrlässigkeit.<br/>2) Ob nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalles dem Beklagten leichte Fahrlässigkeit anzulasten ist, ist keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.OGH 8 Ob 1018/84, 20.06.1984
- Keine Anwaltshaftung, da die Rechtsansicht, dass die Klage auf Feststellung des Miteigentumsrechts an einem Superädifikat nicht auch gegen jenen Miteigentümer gerichtet werden muss, der das Recht des Klägers wenn auch nur außergerichtlich "ausdrücklich und verbindlich" anerkennt, vertretbar war.OGH 1 Ob 1513/84, 23.05.1984
- Kann der im Fehlen zugesagter Eigenschaften bestehende Gewährleistungsmangel aus dem Titel des Schadenersatzes geltend gemacht werden?OGH 5 Ob 1513/84, 15.05.1984
- Der Zivilrichter darf über den Inhalt des Strafurteiles hinausgehende weitere Tatumstände zur Beurteilung des Verschuldens heranziehen; bei Verschulden des Sachverständigen gemäß §§ 1299, 1300 ABGB bestimmt sich ein Mitverschulden des Auftraggebers nach § 1304 ABGB.OGH 4 Ob 1502/83, 17.04.1984
- Hier: Abgrenzung grobe - leichte Fahrlässigkeit im Sinne des § 1319a ABGB.OGH 8 Ob 1007/84, 12.04.1984
- 1) Schmerzengeldbemessung bei Erkennbarkeit des bevorstehenden (kurze Zeit nach dem Unfall eingetretenen) Todes durch den Verletzten. (seelische Schmerzen)<br/>2) Ortsübliche Begräbniskosten (Grabplatte; Begräbnisfotos)OGH 2 Ob 1008/84, 27.03.1984
- 1.) Geschwindigkeit von einhundertzehn Kilometer auf Autobahn mit Abblendlicht.<br/>2.) Schadensteilung 1 : 1 wegen außergewöhnlicher Betriebsgefahr gegenüber Verschulden.OGH 2 Ob 1007/84, 27.03.1984
- § 1320 ABGB; Bei Hunden, die in der Nähe von Straßen mit öffentlichem Verkehr gehalten werden, muss entsprechende Verwahrung oder Beaufsichtigung verlangt werden, auch wenn es sich um ein gutmütiges Tier handelt.OGH 8 Ob 1003/84, 01.03.1984
- Kein Handeln auf eigene Gefahr, wenn dem Schädiger Schutzpflichten obliegen.OGH 2 Ob 1003/84, 29.02.1984
- Bemessung des Schmerzengeldes.OGH 2 Ob 1004/84, 29.02.1984
- Nicht in Zusammenhang mit dem Schadenersatzanspruch stehende Vorteile mindern den Schaden nicht. In dessen Berechnung sind nur jene Vermögensbestandteile einzubeziehen, die durch die Beschädigung irgendwie beeinflusst oder wegen des schädigenden Ereignisses gebildet oder nicht gebildet wurden.OGH 2 Ob 1005/84, 29.02.1984
- Verschuldensteilung im Einzelfall.OGH 8 Ob 1001/84, 16.02.1984
- Keine Haftung einer Schweizer Schlafwagengesellschaft für Diebstahl.OGH 5 Ob 1504/84, 14.02.1984
- Außerordentliche Revision vorläufig angenommen; Haftung, des Veranstalters eines Eishockeymeisterschaftsspiels gegenüber zahlendem Zuschauer, der durch in die Zuschauerränge fliegenden Puck verletzt wurde.OGH 5 Ob 1502/84, 27.01.1984
- Möglichkeit eine Reaktionsverspätung gegenüber Vorrangverletzung zu vernachlässigen (§ 11 EKHG).OGH 8 Ob 1011/83, 19.01.1984
- Haftung des Vertreters wegen Irreführung des Vertragspartners.OGH 1 Ob 1514/83, 14.12.1983
- Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Sozialversicherungsbeiträge, weil er trotz Überschuldung der Gesellschaft nicht im Sinne der Schutznorm des § 85 GmbHG einen Konkursantrag stellte.OGH 2 Ob 1005/83, 13.12.1983
- Außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Bei kumulativer Kausalität besteht Solidarhaftung, rechtswidriges schuldhaftes Verhalten vorausgesetzt (zu letzterem fehlt Klarstellung).OGH 7 Ob 1508/83, 29.11.1983
- Angebliche Nichtberücksichtigung der Umstände des Einzelfalles bei Verletzung der Gurtenanlegungspflicht.OGH 8 Ob 1008/83, 24.11.1983
- Unterschied Nichterfüllungsschade - Vertrauensschade.OGH 3 Ob 1502/83, 09.11.1983
- Hier: Adäquanz, § 63 KFG, § 333 Abs 4 ASVG (Aufseher im Betrieb)OGH 2 Ob 1004/83, 08.11.1983
- Bei der Beurteilung der Höhe des Mitverschuldens einer Person, die einen Alkoholisierten dazu veranlasst, sie auf eine Fahrt mitzunehmen, handelt es sich um eine Ermessenssache im Einzelfall.OGH 8 Ob 1005/83, 27.10.1983
- Mitverschulden eines etwa sechseinhalb Jahre alten Kindes, das seit ca zweieinhalb Monaten die Volksschule besuchte, an einem Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 1003/83, 25.10.1983
- Außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Inkonsequenz der Ableitung durch zweite Instanz bei Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung einer Vertragspflicht; Fiktion des Vorliegens der vom Leistungspflichtigen durch Vertragsbruch verhinderten anspruchsbegründenden oder doch fälligkeitsbegründenden Voraussetzung.OGH 6 Ob 1502/83, 13.10.1983
- Verschuldsteilung bei Skiunfall, überhöhte Geschwindigkeit und Alkoholisierung gegenüber mangelnder Absicherung einer Liftstütze (BG 1 : 1); Verunstaltungsentschädigung für Narben am Rippenbogen vom BG verneint - jeweils Fragen des Einzelfalles; Feststellungsbegehren wegen künftiger kosmetischer Operation vom BG verneint da Operation nicht erforderlich; bei Beförderungsvertrag vertragliche Haftung nicht bloß nach § 1319a ABGB.OGH 6 Ob 1501/83, 13.10.1983
- Der Ersatzanspruch dessen, der freiwillig einen fremden Schaden ersetzt hat, ist kein Schadenersatzanspruch; Begriff des mittelbaren und des bloßen Vermögensschadens.OGH 1 Ob 1503/83, 10.10.1983
- Abgrenzung der Bestimmungen der §§ 1307, 1310 ABGB im Falle der Zufügung eines Schadens im Zustand selbst verschuldeter voller Berauschung.OGH 1 Ob 1504/83, 10.10.1983
- Hier: Bindungswirkung gemäß § 268 ZPO; Verdienstentgang gemäß § 273 ZPO.OGH 2 Ob 1001/83, 04.10.1983
- Stillschweigender Haftungsverzicht des Geschädigten. Verschuldensteilung gemäß § 1304 ABGB; keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO (Petrasch, EvBl 1983,177).OGH 6 Ob 1504/83, 29.09.1983
- Hier: Abgrenzung grobe - leichte Fahrlässigkeit.OGH 7 Ob 1503/83, 22.09.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 107.
- OGH 7 Ob 170/24m, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/23m, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 98/18b, 30.10.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 21/18a, 15.05.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 127/17h, 12.07.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 231/16h, 23.02.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 200/16x, 22.11.2016, Fall aus Oberösterreich
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