Muss ich vor einem Angreifer flüchten?
günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Beschuldigte
Nein. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Wer rechtswidrig angegriffen wird, muss dem Angriff nicht ausweichen und schon gar nicht flüchten. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Notwehrlage bloß irrtümlich annehmen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Nach herrschender Judikatur ist das Recht nicht verhalten, dem Unrecht zu weichen, weshalb der rechtswidrig Angegriffene dem Angriff nicht ausweichen oder gar flüchten muss (ÖJZ-LSK 1982/20, 1985/57, EvBl 1986/42, 1987/158 uva). Dies ist ebenso auf einen in vermeintlicher Notwehrlage handelnden Täter zu übertragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 201/18i, 13.06.2019
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) Art. 3
- StGB § 8 · Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes
Verwandte Fragen
Strafrecht · Notwehr als letztes Mittel
Schadenersatz · Grenzen der erlaubten Notwehr
Schadenersatz · Irrtümliche Notwehr und Verschulden
Schadenersatz · Notwehr schließt Schadenersatz aus
Strafrecht · Voraussetzungen einer Notstandslage