Genügt es, allgemein auf eine mögliche Gefahr hinzuweisen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (37 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1968)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schul- bzw Kindergartenwechsel.OGH 7 Ob 164/25f, 22.10.2025
- Hier: Veräußerung eines kompletten Unternehmens – Unwiederbringlichkeit bejaht.OGH 6 Ob 38/18h, 26.04.2018
- Der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH kann mit seinen Gesellschafterrechten nicht generell auf einen bestimmten %‑Anteil „herabgestuft“ werden, um eine Art „Pattstellung“ mit einer Minderheitsgesellschafterin zu erreichen; hiefür findet sich keine Anspruchsgrundlage. Vielmehr könnten ihm nur bestimmte allenfalls missbräuchliche konkrete Maßnahmen untersagt werden beziehungsweise von ihm gefasste Gesellschafterbeschlüsse angefochten werden.OGH 6 Ob 67/16w, 30.05.2016
- Hier: Der Kläger ist selbst bei Anwendung der von ihm angestrebten und von den Vorinstanzen als berechtigt erkannten Reihungskriterien und der daraus resultierenden Punktevergabe für die Reihung der beiden Kassenplanstellen jeweils nicht Erstgereihter – es droht ihm kein unwiederbringlicher Schaden.OGH 1 Ob 108/15m, 18.06.2015
- Bloße Allgemeinkundigkeit iSd § 269 ZPO genügt nicht.OGH 6 Ob 204/10h, 24.02.2011
- Hier: § 42 Abs 4 GmbHG.OGH 6 Ob 230/10g, 17.12.2010
- Hier: Die abstrakt mögliche Beeinträchtigung der Ausübung des Jagdrechtes durch Gestattung des Befahrens einer bereits bestehenden Forststraße mit Mountainbikes kann der gänzlichen Verhinderung der Möglichkeit ein bestehendes Jagdrecht auszuüben, in seinen Auswirkungen nicht gleichgesetzt werden.OGH 8 Ob 78/05m, 08.09.2005
- Die Behauptungslast und Bescheinigungslast für das Vorliegen konkreter Umstände, die diese Voraussetzungen begründen, liegt ausschließlich bei der gefährdeten Partei.OGH 10 Ob 221/02a, 18.07.2002
- Nicht schon jede abstrakte oder theoretische Möglichkeit der Herbeiführung eines unwiederbringlichen Schadens stellt eine Anspruchsgefährdung im Sinne des § 381 Z 2 EO dar.OGH 10 Ob 221/02a, 18.07.2002
- Bei der Beurteilung ihres Vorliegens ist, da durch die einstweilige Verfügung für die klagende Partei der Erfolg in der Hauptsache vorweggenommen werden soll, ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 8 Ob 633/91, 12.12.1991
- Behauptungslast liegt bei der gefährdeten Partei.OGH 3 Ob 567/81, 16.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 37.
- OGH 1 Ob 44/24p, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 215/23w, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 36/20p, 26.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 50/16k, 30.08.2016, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 51/16i, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 102/16z, 06.07.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 176/15m, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
- EO § 389 · Antrag auf Erlassung einstweiliger Verfügungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Es muss noch zu keinem Ausfall und zu keiner Schädigung gekommen sein. Es genügt die Möglichkeit, dass ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht, wenn der gegenwärtige Zustand aufrechtbleibt.
Nicht ohne Weiteres. Dass Sie die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens auch anders abwenden könnten, steht der einstweiligen Verfügung nur entgegen, wenn Ihnen diese Maßnahmen eher zuzumuten sind als dem Gegner die Befolgung der Verfügung. Es wird also abgewogen.