Ab wie vielen Zusehern gilt eine Handlung als öffentlich?
günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Anzeiger, Zeugen
Öffentlich ist eine Handlung nur, wenn sie von einem größeren Personenkreis unmittelbar wahrgenommen werden kann. Als Richtwert gilt, dass dieser Kreis ab etwa zehn Personen erreicht ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Für die öffentliche Begehung kommt es auf die konkrete Wahrnehmbarkeit durch einen größeren Personenkreis an, der erst ab (einem Richtwert von) etwa zehn Personen gegeben ist (WK-StGB - 2 § 69 Rz 2).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Schreiben als Mittel der Individualkommunikation zwischen Absender und Empfänger fällt nicht unter die Bestimmungen des Mediengesetzes und kann den Tatbestand der üblen Nachrede in einem Medium (§ 6 Abs 1 MedienG) nicht erfüllen.OGH 4 Ob 4/13m, 19.03.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0091902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 145/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 69 · Öffentliche Begehung
- StGB § 218 · Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
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