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Kann ein Verfahren wegen einer geringfügigen Tat eingestellt werden?

günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigter, Angeklagter, Opfer
Ja. Ist der Störwert der Tat gering, ist das Verfahren aus Gründen der Verfahrensökonomie einzustellen. Gericht oder Staatsanwaltschaft prüfen dann in einer Gesamtabwägung nur, ob eine Bestrafung nötig ist. Ob Sie tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben, muss dabei nicht festgestellt werden und wird möglichst vermieden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.04.2019 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1980)

Die Prozessökonomie spielt bei der Regelung des § 42 StGB eine entscheidende Rolle.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0091966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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