Kann das eingestellte Verfahren gegen mich wieder aufgenommen werden?
günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigter, Angeklagter, Opfer
In der Regel nicht. Wurde ein Ermittlungsverfahren eingestellt und kann die Staatsanwaltschaft es nicht mehr formlos fortführen, dürfen Sie wegen derselben Tat nicht neuerlich verfolgt werden. Möglich bleibt die Fortführung nur in den vom Gesetz eigens vorgesehenen Fällen. Wird trotzdem Anklage erhoben, muss ein Freispruch ergehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Eine gemäß § 190 StPO erfolgte Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, dessen formlose Fortführung über Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 193 Abs 2 Z 1 StPO nicht mehr möglich ist, entfaltet Sperrwirkung im Sinn des Prinzips "ne bis in idem" (§ 17 Abs 1 StPO; vgl auch Art 4 des 7. ZPMRK), was zur Folge hat, dass eine neue bzw weitere Verfolgung desselben Beschuldigten wegen derselben Tat - außer in den Fällen der Anordnung der Fortführung nach § 193 Abs 2 Z 2 oder §§ 195 f StPO (§ 17 Abs 2 StPO) - nicht mehr zulässig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Während der Beginn eines Strafverfahrens keines (förmlichen) Einleitungsaktes durch die Staatsanwaltschaft bedarf, vielmehr wie die prozessuale Stellung einer Person materiell zu prüfen ist, benötigt nicht nur die Beendigung eines Strafverfahrens sondern auch jede nochmalige Führung desselben nach der Beendigung entweder einer den Strafverfolgungswillen unmissverständlich zum Ausdruck bringenden Willenserklärung (Anordnung) der Staatsanwaltschaft oder eine auf Fortführung, Wiederaufnahme oder Erneuerung gerichtete Entscheidung des Gerichts.OGH 14 Os 29/20a, 21.07.2020
- Wird dennoch ein Anklage eingebracht, so ist das aus der Einstellung resultierende Verbot neuerlicher Strafverfolgung als Verfolgungshindernis (Verbrauch des Anklagerechts) zu beachten und ein Freispruch gemäß § 259 Z 3 StPO zu fällen.OGH 11 Os 114/17z, 17.10.2017
- Hier: Amtshaftungsverfahren.OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 1 Ob 130/17z, 30.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 17 · Verbot wiederholter Strafverfolgung
- StPO § 190 · Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- StPO § 193 · Fortführung des Verfahrens
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