Wer entscheidet, ob eine Drohung ernst gemeint war?
betrifft Angeklagte, Opfer, Zeugen, Beschuldigte
Das entscheidet das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Ob eine Äußerung, die dem Wortlaut nach eine Drohung ist, ernstlich gemeint war und welchen Sinn und Bedeutungsinhalt sie hat, ist eine Tatfrage. Ob eine Drohung geeignet ist, begründete Besorgnis einzuflößen, ist dagegen eine Rechtsfrage.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (69 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1995)
Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Betreffend den Bedeutungsinhalt des Wortlauts einer Urkunde.OGH 14 Os 66/25z, 13.01.2026
- Der Sinn (Bedeutungsinhalt) inkriminierter Äußerungen ist als Sachverhaltsgrundlage festzustellen und bildet den Bezugspunkt für die rechtliche Beurteilung (hier §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB und §§ 15, 105 Abs 1 StGB). Die Wiedergabe des (exakten) Wortlauts dient allenfalls der Begründung dieser Feststellungen.OGH 17 Os 16/17g, 25.09.2017
- Dabei ist der grundlegende Erfahrungswert in Rechnung zu stellen, dass der Sinn eines Ausdrucks oder auch einer Geste je nach Situation, Vorverständnis, Schichtzugehörigkeit, Umgangsformen, Bildungsgrad der Beteiligten oder anderen Begleitumständen durchaus unterschiedlich sein kann.OGH 14 Os 127/13b, 01.10.2013
- Während die Frage der Eignung einer Drohung begründete Besorgnis einzuflößen Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ist, betrifft die Ernstlichkeit einer sich nach ihrem Wortlaut als Drohung manifestierenden Äußerung wie auch deren Sinn und Bedeutungsinhalt ausschließlich den Tatsachenbereich.OGH 12 Os 190/08w, 19.02.2009
- Der Bedeutungsinhalt einer Äußerung stellt eine Tatfrage dar.OGH 13 Os 101/05k, 12.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0092437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 69.
- OGH 20 Ds 5/22y, 29.11.2022
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 74 · Andere Begriffsbestimmungen
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 258
- StPO § 281
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