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Wer entscheidet, ob eine Drohung ernst gemeint war?

betrifft Angeklagte, Opfer, Zeugen, Beschuldigte
Das entscheidet das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Ob eine Äußerung, die dem Wortlaut nach eine Drohung ist, ernstlich gemeint war und welchen Sinn und Bedeutungsinhalt sie hat, ist eine Tatfrage. Ob eine Drohung geeignet ist, begründete Besorgnis einzuflößen, ist dagegen eine Rechtsfrage.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (69 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0092437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 69.

Im Gesetz

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