Kann ich zum Höchstgericht, weil meine Aussage falsch verstanden wurde?
betrifft Kläger, Beklagte, Medien, Betroffene
In der Regel nicht. Wie eine festgestellte Äußerung zu verstehen ist und ob eine andere Beurteilung vertretbar wäre, ist eine Frage des einzelnen Falls. Sie hat keine Bedeutung über Ihren Fall hinaus und rechtfertigt daher meist keine Anrufung des Obersten Gerichtshofs.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ob eine andere Beurteilung der festgestellten Äußerung vertretbar ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und bildet demnach keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob eine andere Beurteilung der festgestellten Äußerung vertretbar ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und bildet demnach keine erhebliche Rechtsfrage iSd §§ 528 Abs 1, 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- „Exklusivbericht“.OGH 4 Ob 195/17f, 24.10.2017
- Die Feststellung des Bedeutungsgehalts einer Äußerung bildet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 6 Ob 29/16g, 30.03.2016
- Ob einer Erklärung ein über ihren bloßen Wortlaut hinausgehender Bedeutungsinhalt zuzumessen ist bzw bejahendenfalls welcher, kann immer nur unter Beachtung der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden und vermag daher - von unvertretbaren Fehlbeurteilungen der zweiten Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht zu rechtfertigen.OGH 9 ObA 16/08f, 09.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107768 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 46.
- OGH 4 Ob 71/25g, 22.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 91/24x, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 124/23y, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 97/22s, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 184/21h, 18.05.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 51/21i, 22.10.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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