Zählt bei einem Diebstahl der Sammlerpreis der Sache?
betrifft Bestohlene, Beschuldigte, Sammler
Wie sehr der Bestohlene an der gestohlenen Sache hing, spielt für die Höhe des Schadens keine Rolle. Dass nur ein kleiner Kreis von Menschen so etwas kauft, etwa bei Antiquitäten, macht den bei diesen Käufern üblichen Preis aber noch nicht zu einem bloßen Liebhaberpreis.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Der Wert einer besonderen Vorliebe für das entzogene Gut hat bei der Ermittlung des Diebstahlschadens außer Betracht zu bleiben; doch berechtigt eine bloße Begrenztheit des Interessentenkreises für Sachen nach Art des Diebsgutes, wie sie etwa bei Antiquitäten gegeben ist, noch nicht, den von dieser Personengruppe dafür üblicherweise bezahlten Preis schon als "Liebhaberpreis" bzw "Liebhaberwert" anzusehen (hier: Wert einer altdeutschen Standuhr).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0093940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 96/23k, 11.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 128 · Schwerer Diebstahl
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