Zum Inhalt springen

Welcher Wert unserer Sachen zählt bei der Aufteilung?

betrifft Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Nicht der frühere Anschaffungspreis, sondern der Wert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung. Lässt sich dieser Wert nur mit unverhältnismäßigem Aufwand feststellen, darf ihn das Gericht schätzen. Wertänderungen, die allein einem von Ihnen zuzurechnen sind, bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (53 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei der Ermittlung der einzelnen Vermögenswerte sind nicht die seinerzeitigen Anschaffungskosten maßgeblich, sondern der Wert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung, wobei § 273 ZPO heranzuziehen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057818 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 53.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Bewertungsstichtag bei der Aufteilung
Familienrecht · Wertänderungen bei der Aufteilung
Familienrecht · Wert fehlenden Gebrauchsvermögens
Familienrecht · Wertsteigerung nach der Trennung
Familienrecht · Bewertung der Liegenschaft bei Scheidung