OGH 15 Os 156/23i
Worum es ging: Ist auch geleistete Arbeit ein Schaden bei einem Betrug?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auch persönliche Leistungen haben einen Vermögenswert, wenn im Wirtschaftsleben üblicherweise dafür bezahlt wird. Sie gelten dann als Wirtschaftsgut, das Vermögen mindern oder vermehren kann.
Für einen Betrug muss der Schaden nicht von Dauer sein. Es genügt, dass der Geschädigte für einen wirtschaftlich nicht ganz belanglosen Zeitraum nicht über sein Vermögen verfügen konnte.
Nein. Erfasst ist nur der Vermögensschaden, der unmittelbar durch die Täuschung entsteht. Schäden, die sich erst mittelbar daraus ergeben, etwa eine entgangene Vermittlungsprovision, bleiben außer Betracht.
Sobald die Nutzung der herausgelockten Liegenschaft tatsächlich überlassen wurde. Auf die Eintragung des erschlichenen Kaufvertrags im Grundbuch kommt es nicht an, ebenso wenig auf die bloße Errichtung des Vertrags. Der Schaden entspricht dem Ertragswert der Liegenschaft.
Spruch und Begründung eines Urteils bilden ein untrennbares Ganzes. Ist der Spruch unglücklich formuliert, schadet das nicht, wenn aus der Begründung deutlich hervorgeht, welches Verhalten zu dieser Beurteilung geführt hat.
Wer einen Rechtsfehler im Strafurteil geltend macht, muss von jenem Sachverhalt ausgehen, den das Gericht festgestellt hat. Dieser Sachverhalt ist mit dem Gesetz zu vergleichen, und es ist zu zeigen, worin das Gericht bei der Beurteilung geirrt hat. Eigene abweichende Tatsachenbehauptungen helfen nicht.
Ja. Sie müssen jeden Grund deutlich und bestimmt bezeichnen und jene Umstände anführen, die ihn begründen sollen. Werfen Sie mehrere Gründe zusammen, gehen die dadurch entstehenden Unklarheiten zu Ihren Lasten.
Der Betrug ist erfüllt, sobald der Vermögensschaden eingetreten ist, also tatsächlich Vermögen verloren geht. Dass der Täter den angestrebten Vorteil auch wirklich erlangt, ist für die Vollendung nicht mehr nötig. Mit dem Eintritt dieses Vorteils ist die Tat auch endgültig beendet.
Eine Begründung ist undeutlich, wenn nicht zweifelsfrei erkennbar ist, ob eine wichtige Tatsache überhaupt festgestellt wurde. Dasselbe gilt, wenn unklar bleibt, aus welchen Gründen sie festgestellt wurde. Darin liegt ein Fehler des Urteils.
Ein Urteil muss das tatsächliche Geschehen festhalten. Werden bloß die Worte des Gesetzes wiederholt, ohne einen Bezug zum wirklichen Sachverhalt herzustellen, fehlen in Wahrheit die Feststellungen. Das ist ein Rechtsfehler.
Die Regel, nach der die Provision trotz Nichtausführung bestehen bleibt, setzt voraus, dass das Geschäft rechtswirksam abgeschlossen wurde. Ohne wirksamen Abschluss ist sie nicht anwendbar.
Zitierte Paragrafen
StGB § 147 StPO § 281 StPO § 285d StPO § 285i StPO § 390a
Entscheidungstext
52 Absätze, 11.019 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.05.2024
Geschäftszahl
15Os156/23i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Mai 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski, Dr. Mann und Dr. Sadoghi sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel in Gegenwart der Schriftführerin FI Jäger in der Strafsache gegen * T* wegen des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 15 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 29. August 2023, GZ 7 Hv 31/23b-20, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen 1./ und 4./, ferner in der Subsumtion nach § 147 Abs 3 StGB und in der zum Schuldspruch gebildeten Subsumtionseinheit, demzufolge auch im Strafausspruch sowie im die B* GmbH betreffenden Adhäsionserkennntis aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Wels verwiesen.
Mit ihren Berufungen wegen des Ausspruchs über die Strafe werden der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft auf diese Entscheidung verwiesen.
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