Wie wird der Schaden bei einer Untreue berechnet?
betrifft Beschuldigter, Geschädigter, Unternehmer
Ob ein Vermögensnachteil entstanden ist, ergibt der Vergleich des Vermögens vor und nach der Handlung. Gerechnet wird über alle Posten hinweg. Ein Schaden liegt auch vor, wenn Schulden wachsen, ein Gewinn entgeht oder Leistung und Gegenleistung in einem Missverhältnis stehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 15.11.2022 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ob ein effektiver Vermögensnachteil eingetreten ist, ist durch Vergleich der Vermögenslage vor und nach der missbräuchlichen Handlung im Wege der Gesamtsaldierung zu ermitteln. Dieser Schaden kann durch Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Entgehenlassen eines Gewinns oder überhaupt durch jedes wirtschaftliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Vermögensschaden (in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwerts der erbrachten Leistung) tritt schon durch die Erbringung von Leistungen ohne gleichzeitige Begründung einer für den Machtgeber realisierbaren (weil ihm bekannten) Forderung ein.OGH 14 Os 124/19w, 25.02.2020
- Auf Anfechtbarkeit, Rechtsungültigkeit oder zivilrechtliche Einklagbarkeit der Gegenleistung kommt es nicht an.OGH 17 Os 8/18g, 26.02.2019
- Für die Aufrechenbarkeit von Vermögensverringerung und ‑vermehrung kommt es nicht auf deren exakte Gleichzeitigkeit, sondern darauf an, dass es sich um unmittelbare Auswirkungen derselben rechtsgeschäftlichen Vertretungshandlung handelt, was insbesondere bei einander im Austauschverhältnis gegenüberstehenden Leistungen der Fall ist. Dann ist eine Gegenleistung auch aufrechenbar, wenn sie vor dem Vermögensabfluss erbracht wurde.OGH 17 Os 8/18g, 26.02.2019
- Da der Kreditvertrag seit dem Inkrafttreten des DaKRÄG BGBl I 2010/28 (nicht mehr als Realvertrag, sondern) als Konsensualvertrag konzipiert ist, entsteht die Verbindlichkeit auch bei solchen Verträgen nunmehr schon im Abschlusszeitpunkt.OGH 13 Os 55/17p, 11.10.2017
- Soll nach dem Tatplan eine Rückzahlung der (gesamten) Kreditsumme gar nicht stattfinden, tritt der Schaden jedenfalls bereits im Zeitpunkt des Mittelabflusses ein. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Kreditierung betrifft dann keine entscheidende Tatsache.OGH 11 Os 52/15d, 20.10.2015
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Späteres Bemühen um Erlangung von Landeshaftungen zur Absicherung der Kreditvaluta ist ein solches um Schadensgutmachung.OGH 11 Os 101/13g, 29.10.2013
- Hier: Finanzierungsleasing.OGH 14 Os 79/12t, 05.03.2013
- Dass nachträglich ein Pfandrecht grundbücherlich einverleibt wurde, ist für die Beurteilung des deliktischen Verhaltens (und den Schadenseintritt) ohne Relevanz.OGH 13 Os 15/05p, 28.09.2005
- Zuzüglich bestehender Sicherheiten.OGH 11 Os 12/05g, 12.04.2005
- Bei Missbrauch einer Befugnis zur Kreditvergabe (durch Bankangestellte) hängt der Vermögensnachteil von der Einbringlichkeit der Rückforderung im Zeitpunkt der Kreditschuldentstehung ab. Bonität des Schuldners lässt keinen Schaden entstehen, wogegen wirtschaftliche Unvertretbarkeit der Kreditzuzählung zu einem Nachteil in der Höhe der Kreditsumme führt, selbst wenn Rückzahlungen erfolgen, die dann den Charakter bloßer nachträglicher Schadensminderung haben. Die Annahme teilweiser Einbringlichkeit der Kreditforderung reduziert die Schadenshöhe auf den uneinbringlichen Forderungsteil.OGH 11 Os 55/02, 28.05.2002
- Als ein den Schaden mindernder Vermögensvorteil kommt aber nur eine im wohlverstandenen Interesse des Machtgebers liegende Gegenleistung in Betracht.OGH 12 Os 14/01, 23.05.2002
- Hier: Verpfändung einer im Eigentum des Machtgebers stehenden Liegenschaft zugunsten einer Privatschuld des Machthabers. Relevant ist daher der Grundstückswert im Zeitpunkt vor und nach der inkriminierten Einverleibung der Hypothek.OGH 12 Os 62/97, 16.10.1997
- Unter Berücksichtigung einer allfälligen unmittelbaren Schadenskompensation.OGH 12 Os 53/90, 06.09.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 32.
- OGH 11 Os 56/22b, 15.11.2022
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 153 · Untreue
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