Wie wird berechnet, wie viel Schadenersatz mir zusteht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (101 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Rechtsprechung liegt die Auffassung zugrunde, dass der rechnerische Schaden nicht bereits der Erwerb einer „falschen“ Anlageform, sondern erst der zu einem bestimmten Termin (Verkauf der Papiere; Schluss der Verhandlung bei Wertlosigkeit der Anlage) bestehende Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem hypothetischen Vermögensstand ist. In Bezug auf diesen Schaden ist die Kausalität zu prüfen (so bereits 8 Ob 2/17b, ErwGr 2.).OGH 4 Ob 34/25s, 29.09.2025
- Hier: Beklagte Immobilienmaklerin leitete Kaufangebot des Klägers nicht weiter. Kläger behauptet Schaden in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem (darunter liegenden) angebotenen Kaufpreis ohne Einrechnung der Nebenkosten.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Hier: Der Verlust des „Marktwertes“ eines Sportlers stellt als solches nicht den schadenersatzrechtlich relevanten Vermögensnachteil einer Person dar, sondern der Verlust oder die Verminderung der daraus resultierenden Möglichkeit, einen Verdienst im weitesten Sinn zu erwerben.OGH 8 ObA 15/21w, 25.03.2021
- Hier: Verdienstentgang.OGH 2 Ob 129/19p, 17.09.2020
- Die dem Anleger auferlegte Behauptungs‑ und Beweislast knüpft an eine hypothetische Veranlagung am Kapitalmarkt an. Sie kommt also nicht zur Anwendung, wenn ‑ wie hier ‑ feststeht, dass der Anleger das zur Verfügung stehende Geld bei korrekter Beratung anders verwendet hätte.OGH 3 Ob 109/19d, 04.11.2019
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- Hier: Bei fehlerhafter Aufklärung über die Heizkosten durch den Immobilienmakler liegt der zu ersetzende Schaden mangels Verursachung nicht in den überhöhten Heizkosten.OGH 1 Ob 75/18p, 29.05.2018
- Die Aussage aus Beisatz T39 bezieht sich auf den Vertragspartner, von dem der Anleger die Wertpapiere erworben hat. Ein Begehren auf Vertragsaufhebung kommt dem Anlageberater gegenüber im Zusammenhang mit der Rückgabe der erworbenen Papiere nicht in Betracht.OGH 1 Ob 208/17w, 27.02.2018
- Bei schuldhafter Nichterfüllung einer Stop-Loss-Vereinbarung bei einem Fremdwährungskredit durch eine Bank ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stünde, wenn zum vereinbarten Limit konvertiert worden wäre. Solange das Kreditverhältnis aufrecht ist, steht der rechnerische Schaden allerdings nicht fest, sodass in diesem Fall eine auf Naturalrestitution gerichtete Leistungsklage möglich ist.OGH 6 Ob 241/17k, 17.01.2018
- In Fällen, in denen konkrete Angaben des Anlegers und (daher) Feststellungen zur alternativen Veranlagung nur schwer möglich sind, reicht es aus, festzustellen, für welche „Anlageart“ sich der Geschädigte bei ordnungsgemäßer Beratung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entschieden hätte. Maßgebend für den Schadenersatzanspruch [in Geld] ist dann die typische Entwicklung solcher Anlagen, wobei Ausreißer nach oben oder unten unbeachtlich sind; gegebenenfalls kann auf § 273 ZPO zurückgegriffen werden (so schon 4 Ob 67/12z).OGH 1 Ob 112/17b, 29.11.2017
- Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Anleger, der auf die Angaben des Ablageberaters vertraut hat, im Nachhinein häufig nicht ganz konkret angeben kann, welche andere Vermögensanlage er gewählt hätte, wenn er sich nicht für das ihm vorgeschlagene Anlageprodukt entschieden hätte. Im Nachhinein wird er regelmäßig nur in der Lage sein, eine gewisse „Gruppe“ von möglichen Anlageprodukten, etwa im Sinn einer bestimmten „Risikoklasse“, zu nennen, die seinen Anlagezielen entsprochen hätte und aus der er letztlich – häufig nach den Empfehlungen des Beraters – ein konkretes ausgewählt hätte.OGH 1 Ob 112/17b, 29.11.2017
- Den Beweis für die Entwicklung der Alternativveranlagung hat der Kläger zu führen.OGH 2 Ob 99/16x, 27.04.2017
- Durch die schadenersatzrechtliche Naturalrestitution wird eine Vertragsaufhebung nachgebildet. In der Erhebung eines Anspruchs auf Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der erworbenen Wertpapiere liegt auch das Begehren, in die Vertragsaufhebung einzuwilligen.OGH 6 Ob 7/15w, 19.02.2015
- Der Anleger hat den Schaden nur „plausibel“ zu machen, dem Berater steht dann der Beweis offen, dass ein anderer Verlauf wahrscheinlicher ist.OGH 7 Ob 221/13w, 29.01.2014
- Es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf das Unterlassen des pflichtgemäßen Handelns zurückzuführen ist.OGH 7 Ob 221/13w, 29.01.2014
- Den Anleger trifft die Behauptungs‑ und Beweislast dafür, wie er sich bei korrekter Information hypothetisch alternativ verhalten und sich so sein Vermögen entwickelt hätte.OGH 7 Ob 221/13w, 29.01.2014
- Unter dem „heutigen Vermögensstand“ ist jener zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zu verstehen.OGH 7 Ob 221/13w, 29.01.2014
- Einzelne aus der Umschuldung resultierende Vorteile, wie ein einmaliger Kursgewinn und eine Senkung der laufenden Aufwendungen, sind mangels Gleichartigkeit nicht geeignet, den systemimmanenten realen Schaden zu kompensieren. Diese Vorteile und Ersparnisse können erst bei der Ermittlung des derzeit noch ungewissen rechnerischen Schadens nach Abwicklung und Tilgung der umgeschuldeten Verbindlichkeiten als mindernd in Anschlag gebracht werden.OGH 8 Ob 66/12g, 05.04.2013
- Hier: Schäden aus einer Umschuldung auf einen Fremdwährungskredit mit Tilgungsträger.OGH 8 Ob 66/12g, 05.04.2013
- Hier: Prospekthaftung/Genussscheine: ist von der endgültigen Wertlosigkeit der Anlage auszugehen, ist ein Verkauf des Produkts zur Ermittlung des Differenzschadens weder möglich noch erforderlich.OGH 7 Ob 33/13y, 27.03.2013
- Hier: Pflichtwidrige Anlageberatung.OGH 7 Ob 178/11v, 18.02.2013
- Hier: Anrechnung einer Kompensationszahlung eines (Mit‑)Schädigers.OGH 4 Ob 212/12y, 12.02.2013
- Hier: Haftung des Abschlussprüfers.OGH 3 Ob 230/12p, 23.01.2013
- Beim Vermögensschaden unterscheidet man einerseits den realen Schaden, der in der tatsächlichen negativen Veränderung der Vermögensgüter des Geschädigten liegt und auf dessen Ausgleich die Naturalherstellung (§ 1323 ABGB) ausgerichtet ist. Für diese ist eine in Geld messbare Vermögenseinbuße nicht entscheidend. Unter rechnerischem Schaden hingegen versteht man die in Geld messbare Verminderung des Vermögens oder eines Vermögensgutes des Geschädigten. Der rechnerische Schaden wird stets durch eine Differenzberechnung ermittelt.OGH 4 Ob 140/12k, 18.10.2012
- An diese sind keine zu strengen Anforderungen zu richten.OGH 4 Ob 67/12z, 02.08.2012
- Die Behauptungs‑ und Beweislast für die Wahl und Entwicklung einer hypothetischen Alternativanlage trifft den klagenden Anleger unter der Voraussetzung, dass er bei korrekter Beratung überhaupt veranlagt hätte, wovon bei einem vorgefassten Anlageentschluss auszugehen ist.OGH 4 Ob 67/12z, 02.08.2012
- Wollte der Anleger eine bestehende Anlage veräußern und nicht zugleich neu veranlagen, und unterließ er diese Veräußerung aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Fehlberatung zunächst, liegt der rechnerische Schaden in der Differenz des möglichen Verkaufserlöses im Zeitpunkt der Fehlberatung zu jenem der späteren tatsächlichen Veräußerung; auf eine hypothetische Alternativveranlagung kommt es in einem solchen Fall mangels vorgefasstem Anlageentschluss nicht an.OGH 4 Ob 19/12s, 02.08.2012
- Hier: Schaden des Erstehers durch eine unrichtige Liegenschaftsbewertung im Zwangsversteigerungsverfahren.OGH 9 Ob 56/11t, 29.05.2012
- Bei fehlerhafter Anlageberatung sind hypothetische Alternativanlagen zu berücksichtigen.OGH 6 Ob 28/12d, 15.03.2012
- Hat der Anleger die Wertpapiere verkauft, ist der Schaden durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, bei der der tatsächliche Vermögensstand jenem gegenüberzustellen ist, der sich bei einer korrekten Beratung ergeben hätte.OGH 4 Ob 62/11p, 05.07.2011
- Im Zusammenhang mit einer punktuellen Anlageberatung durch den Vermögensverwalter kommt es für die Schadensermittlung nicht auf die Entwicklung des gesamten von ihm verwalteten Portfolios ‑ der Veranlagung in ihrer Gesamtheit ‑ an.OGH 6 Ob 91/10s, 22.04.2011
- Es ist daher im Zuge der Kausalitätsprüfung zu klären, wie der ordnungsgemäß informierte/aufgeklärte Anleger disponiert hätte.OGH 7 Ob 77/10i, 30.03.2011
- Auch bei der Berechnung des von der Klägerin begehrten Geldersatzes im Rahmen der Naturalrestitution muss daher auf den hypothetischen Verlauf Bedacht genommen werden, weil ein Zustand herbeizuführen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis im Zeitpunkt der Beurteilung der Ersatzleistung, also bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz, bestanden hätte.OGH 7 Ob 77/10i, 30.03.2011
- Dies gilt auch im Rahmen der Naturalrestitution, denn schon aus Kausalitätsgründen ist die Berücksichtigung des hypothetischen Verlaufs der Disposition des Anlegers ohne die Fehlberatung und der weiteren Entwicklung seines Vermögens geboten.OGH 7 Ob 77/10i, 30.03.2011
- Maßgeblich für die Ermittlung des hypothetischen heutigen Vermögensstands sind die konkreten Umstände und Vereinbarungen bei Abschluss des Beratungsvertrags, insbesondere die erklärten Veranlagungsziele des Anlegers, nicht jedoch objektive Vergleichsparameter.OGH 6 Ob 231/10d, 28.01.2011
- Es wäre sachfremd, auf die Berechnung eines Vermögensschadens die Grundsätze der pauschalen Berechnung von Schmerzengeld anzuwenden, welches ganz anderen Zwecken dient.OGH 5 Ob 217/08k, 04.11.2008
- Der Umstand, dass die Klägerin den Versicherungsvertrag nicht aufgelöst hat, sondern - in Erfüllung ihrer Schadensminderungspflicht - nur prämienfrei stellte, kann ihr nicht zum Nachteil gereichen; in beiden Fällen hat ihr nämlich die Beklagte den bereits eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen.OGH 7 Ob 176/06t, 29.11.2006
- Hier: Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche.OGH 1 Ob 15/02s, 26.02.2002
- Dies gilt auch für den Schadenersatz im Amtshaftungsprozess.OGH 1 Ob 272/99b, 28.03.2000
- Da sämtliche Auswirkungen auf das Vermögen des Geschädigten berücksichtigt werden müssen, ist die Schadensfeststellung nicht im Zeitpunkt der Schädigung abzuschließen, vielmehr müssen spätere Auswirkungen, vor allem der entgangene Gewinn in die Betrachtung einbezogen werden.OGH 1 Ob 620/94, 29.05.1995
- Dieser Grundsatz kommt auch im Falle der vorsätzlichen Schadenszufügung voll zum Tragen.OGH 8 Ob 528/88, 20.10.1988
- Hier: Wiederinstandsetzungsaufwand und Ersatz des Verzögerungsschadens auf Grund von Planungsfehler eines Architekten.OGH 6 Ob 620/85, 28.08.1985
- Auch der Aufwand für eine unfallsbedingt verlängerte Berufsausbildung ist mit Hilfe der Differenzmethode zu berechnen.OGH 7 Ob 613/84, 30.08.1984
- Hier: Ungerechtfertigte Verweigerung einer vergleichsweise übernommenen Verpflichtung zur Mitwirkung an einem konkret vorgeschlagenen Kaufabschluss durch einen der beiden Verkäufer einer Liegenschaft.OGH 6 Ob 597/84, 24.05.1984
- Berechnung bei Verstoß nach §§ 78, 87 Abs 1 UrhG.OGH 4 Ob 406/81, 16.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 8 ObA 15/21w, 25.03.2021, Fall aus Tirol
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