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Kann ich wegen derselben Sache zweimal verfolgt werden?

günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Verurteilte
Nein. Ist ein Strafverfahren rechtswirksam beendet, ist die neuerliche Verfolgung derselben Person wegen derselben Tat unzulässig. Solange eine Entscheidung besteht und nicht aufgehoben ist, darf über denselben Gegenstand auch nicht neuerlich entschieden werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (101 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Aus dem XX.Hauptstück der Strafprozessordnung geht der Verfahrensgrundsatz der materiellen Rechtskraft (res iudicata, ne bis in idem) hervor (9 Os 156/69, 9 Os 88, 89/70, 12 Os 75, 76/73, 9 Os 123/74, 9 Os 1/75), 13 Os 114/74, 12 Os 54/75).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 101.

Im Gesetz

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