Kann ich wegen derselben Sache zweimal verfolgt werden?
günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Verurteilte
Nein. Ist ein Strafverfahren rechtswirksam beendet, ist die neuerliche Verfolgung derselben Person wegen derselben Tat unzulässig. Solange eine Entscheidung besteht und nicht aufgehoben ist, darf über denselben Gegenstand auch nicht neuerlich entschieden werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (101 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Aus dem XX.Hauptstück der Strafprozessordnung geht der Verfahrensgrundsatz der materiellen Rechtskraft (res iudicata, ne bis in idem) hervor (9 Os 156/69, 9 Os 88, 89/70, 12 Os 75, 76/73, 9 Os 123/74, 9 Os 1/75), 13 Os 114/74, 12 Os 54/75).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt ungeachtet eines etwaigen Rechtsfehlers der ursprünglichen Entscheidung.OGH 12 Os 147/18m, 24.01.2019
- Nach einer nachträglichen Fortsetzung des Strafverfahrens gemäß § 205 StPO ist eine auf § 203 Abs 4 StPO gestützte Verfahrenseinstellung unzulässig.OGH 14 Os 77/18g, 03.08.2018
- Gilt auch im Verfahren nach dem DSt.OGH 25 Ds 7/17x, 21.07.2017
- Wenn über einen Antrag auf Beschränkung der Akteneinsicht des Privatanklägers und einen Widerspruch gegen eine Sicherstellung rechtskräftig entschieden wurde, ist ein ohne Änderung der Verhältnisse erhobenes, denselben Entscheidungsgegenstand betreffendes neuerliches Begehren desselben Beteiligten wegen „res iudicata“ zurückzuweisen. In dieser Konstellation läuft die sechsmonatige Frist für dessen Erneuerungsantrag (Art 35 Abs 1 MRK) ‑ auch wenn im zweiten Fall anstatt mit Zurückweisung verfehlt neuerlich meritorisch entschieden wurde ‑ ab der letztinstanzlichen Entscheidung zum Erstantrag.OGH 15 Os 2/16g, 16.11.2016
- Ein die Delegierung ablehnender Beschluss hindert die neuerliche Entscheidung über einen weiteren, auf die gleiche Sachlage gestützten Delegierungsantrag.OGH 14 Ns 74/16t, 04.10.2016
- Hier: Dem Einstellungsbeschluss nach § 191 Abs 1 und 2 StPO (wegen Geringfügigkeit) als amtswegig wahrzunehmendes prozessuales Verfolgungshindernis kommt Sperrwirkung iSd Art 4 Z 1 7. ZPMRK zu.OGH 14 Os 25/09x, 12.05.2009
- Auf Grund der aus dem XX. Hauptstück der StPO aF (nunmehr 16. Hauptstück der StPO) abzuleitenden materiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen konnte daher auch nach alter Rechtslage ein durch rechtskräftiges Urteil erledigter Straffall ohne vorangegangene Wiederaufnahme nicht Gegenstand eines neuerlichen Verfahrens und einer abermaligen Entscheidung sein.OGH 12 Os 152/08g, 19.02.2009
- Einer Verurteilung auf Grund desselben Sachverhalts, der bereits Gegenstand eines vorhergehenden Urteils war, steht der in § 17 Abs 1 StPO normierte Grundsatz „ne bis in idem", mithin das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen.OGH 12 Os 135/08g, 11.12.2008
- Hier: Nochmaliger nachträglicher Strafausspruch gemäß § 15 Abs 1 JGG.OGH 15 Os 166/03, 18.12.2003
- Aus dem XX. Hauptstück der StPO ergibt sich das Verbot, während des aufrechten Bestehens einer Entscheidung ohne deren vorangegangene Aufhebung über den Entscheidungsgegenstand neuerlich abzusprechen (vergleiche 13 Os 62/00, 15 Os 22/02 uva).OGH 15 Os 113/03, 04.09.2003
- Das Ne-bis-in-idem-Verbot ist ein auf verfassungsrechtlicher Ebene stehendes Verfolgungshindernis.OGH 11 Os 167/02, 05.08.2003
- Hier: Trotz bereits rechtskräftiger endgültiger Strafnachsicht wurde Probezeit verlängert.OGH 14 Os 93/01, 04.09.2001
- Die beschlossene endgültige Strafnachsicht entfaltet (bereits vor Eintritt der Rechtskraft) eine Bindungswirkung, derzufolge kein Gericht ohne vorausgegangene Aufhebung dieses Beschlusses berechtigt ist, über den Entscheidungsgegenstand neuerlich abzusprechen.OGH 12 Os 136/97, 16.10.1997
- Bindungswirkung.OGH 11 Os 77/96, 06.08.1996
- Der nach endgültiger Nachsicht gefasste Widerrufsbeschluss verletzt das Gesetz in dem sich aus §§ 494a Abs 4, 498 StPO (und aus dem XX.Hauptstück der Strafprozessordnung) hervorgehenden Grundsatz der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen ("ne bis in idem").OGH 15 Os 143/95, 09.11.1995
- Der im XX.Hauptstück der Strafprozessordnung verankerte strafprozessuale Grundsatz der materiellen Rechtskraft wurde durch das Inkrafttreten des Art 4 Z 1 des siebenten Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention nur für solche Entscheidungen modifiziert, die echte Doppelverfolgungen und Doppelbestrafungen betreffen, nicht aber für die in der österreichischen Rechtsordnung vielfach vorgesehenen gestaltenden Beschlüsse über bedingte Unrechtsfolgen.OGH 12 Os 11/95, 09.03.1995
- Der Grundsatz der materiellen Rechtskraft ist nunmehr auch in Art 4 Z 1 des 7. Zusatzprotokolls zur MRK, BGBl 628/88, verankert.OGH 14 Os 64/92, 26.05.1992
- Das Gesetz wird (nur) in dem im XX.Hauptstück der StPO verankerten Grundsatz der materiellen Rechtskraft verletzt, wenn der angefochtene Beschluss erst zu einem Zeitpunkt gefasst wird, zu dem eine über denselben Gegenstand ergangene (gegenteilige) Entscheidung bereits in Rechtskraft erwachsen ist.OGH 13 Os 94/91, 16.10.1991
- Inhaltlich gegen 13 Os 81, 82/89.OGH 15 Os 112/90, 30.10.1990
- Eine in Unkenntnis des vorangegangenen Widerrufs der bedingten Strafnachsicht ausgesprochenen endgültigen Nachsicht widerspricht dem § 43 Abs 2 StGB, wonach die Strafe nur dann endgültig nachzusehen ist, wenn die Nachsicht nicht widerrufen wird. Zufolge der Verletzung dieser ausdrücklichen Gesetzesbestimmung ist ein zusätzlicher Rückgriff auf den aus dem XX.Hauptstück der StPO herauszulesenden Grundsatz der materiellen Rechtskraft entbehrlich.OGH 13 Os 81/89, 14.09.1989
- Beschluss gemäß § 46 Abs 6 JGG.OGH 14 Os 159/88, 23.11.1988
- Beschluss über den Widerruf einer bedingten Entlassung.OGH 14 Os 156/87, 02.12.1987
- Zur Reichweite dieser prozessualen Verfolgungssperre beim fortgesetzten Delikt.OGH 10 Os 211/84, 20.11.1985
- Hier: Sperrwirkung eines rechtskräftigen (Teilbeschlusses) Einstellungsbeschlusses gemäß § 109 StPO.OGH 11 Os 120/85, 10.09.1985
- Auch das Urteil eines unzuständigen Gerichts entfaltet eine Sperrwirkung, welche eine weitere Verfolgung durch das an sich sachlich und örtlich zuständige Gericht hindert.OGH 9 Os 7/84, 31.01.1984
- Verbot der Doppelbestrafung.OGH 13 Os 202/83, 12.01.1984
- Verstoß gegen materielle Rechtskraft durch (abermalige) Straffestsetzung gemäß §§ 13 Abs 2, 46 Abs 4 JGG.OGH 13 Os 181/79, 10.01.1980
- Ab Rechtskraft Sperrwirkung, vor Rechtskraft temporäres Verfolgungshindernis sui generis.OGH 9 Os 123/78, 23.10.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 101.
- OGH 13 Os 89/24y, 19.03.2025
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 17 · Verbot wiederholter Strafverfolgung
- StPO § 352 · I. Wiederaufnahme des Verfahrens
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