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Darf verwertet werden, was ich dem Gutachter trotz Aussageverweigerung sagte?

günstig für Zeuge betrifft Zeuge, Angehöriger, Angeklagter, Sachverständiger
Nein. Wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, nicht auszusagen, darf das Gericht seine Feststellungen nicht auf das stützen, was Sie einem Sachverständigen über den Tathergang erzählt haben. Schon das Einbringen solcher Schilderungen in die Verhandlung ist unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Angaben von Personen, die von ihrem Entschlagungsrecht nach dem § 152 StPO Gebrauch gemacht haben, einem Sachverständigen gegenüber können, soweit sie den Tathergang betreffen, bei sonstiger Nichtigkeit nach dem § 281 Z 3 StPO vom Erstgericht nicht zum Gegenstand von Feststellungen gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097497 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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