Darf ich als Zeuge auch meine Einschätzung abgeben?
betrifft Zeuge, Angeklagter, Kläger, Beklagter
Grundsätzlich nicht. Als Zeuge berichten Sie über das, was Sie selbst wahrgenommen haben und was in der Vergangenheit liegt. Ihre Meinungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen sind kein Gegenstand der Zeugenaussage; nur die Tatsachen dahinter zählen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (103 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Das Zeugnis ist ein Bericht über sinnliche Wahrnehmungen von Tatsachen, die der Vergangenheit angehören. Nur Tatsachenbekundungen stellen eine Aussage dar. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche intellektuelle Vorgänge können daher grundsätzlich nicht Gegenstand einer Zeugenaussage sein, sondern nur die ihnen zugrunde liegenden tatsächlichen Prämissen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Erörterungspflicht betreffend in einer (gemäß § 252 Abs 2 StPO verlesenen) Urkunde enthaltenen Schlussfolgerungen und Meinungen des Verfassers.OGH 14 Os 19/18b, 03.08.2018
- Schlussfolgerungen einer Person mit besonderem Fachwissen, die nicht vom Gericht als Sachverständiger beigezogen wurde, sind kein iSd Z 5 zweiter Fall erörterungspflichtiges Beweisergebnis.OGH 17 Os 17/17d, 19.03.2018
- Sind sinnliche Wahrnehmungen der Vernehmungsorgane über allfällige Verständnis-schwierigkeiten nicht ersichtlich, bilden deren Mutmaßungen über die Auffassungsgabe des Betroffenen als bloß subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen und Schlussfolgerungen grundsätzlich keinen Gegenstand einer Zeugenaussage.OGH 15 Os 112/15g, 11.11.2015
- Die Lösung von Rechtsfragen und die Bewertung der Wirtschaftlichkeit kann von vornherein kein Gegenstand einer Zeugenvernehmung sein.OGH 13 Os 12/15m, 30.06.2015
- Ob eine die Qualifikation als geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades tragende psychische Erkrankung des Angeklagten besteht, ist Gegenstand des gemäß § 439 Abs 2 (§ 429 Abs 2 Z 2) StPO zwingend einzuholenden Sachverständigengutachtens und nicht des Zeugenbeweises. Der darauf abzielende Antrag wurde daher zu Recht abgewiesen.OGH 14 Os 142/14k, 20.01.2015
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Deshalb genügt allein der Verweis auf die für glaubwürdig, schlüssig und nachvollziehbar befundenen Angaben einer Zeugin nicht, um die Feststellungen zur subjektiven Tatseite zu begründen.OGH 14 Os 189/13w, 25.02.2014
- Nach Art eines Gutachtens gezogene Schlussfolgerungen sind nicht Gegenstand einer Zeugenaussage.OGH 14 Os 76/13b, 27.08.2013
- Wahrnehmungen über Wissen und Wollen des Angeklagten kann nur dieser selbst machen.OGH 14 Os 75/12d, 28.08.2012
- Persönliche Einschätzungen eines Zeugen sind nicht erörterungspflichtig.OGH 11 Os 57/11h, 19.05.2011
- Gegenstand einer Zeugenaussage können nur Wahrnehmungen über tatsächliche Umstände sein (aus denen gegebenenfalls Schlüsse zur subjektiven Tatseite gezogen werden könnten), nicht aber Wahrnehmungen über Wissen und Wollen und damit den Vorsatz des Angeklagten.OGH 15 Os 148/10v, 04.05.2011
- Die rechtliche Beurteilung des als erwiesen angenommenen Sachverhalts ist dem Gericht vorbehalten.OGH 14 Os 81/09g, 17.11.2009
- Die Abhörung eines Zeugen kann erfolgreich nur zum Beweis sinnlicher Wahrnehmungen, nicht aber von Schlussfolgerungen, subjektiven Meinungen, Ansichten, Wertungen und ähnlichen intellektuellen Vorgänge beantragt werden.OGH 14 Os 54/09m, 23.06.2009
- Welche Absicht das Opfer vor der Tat verfolgte, konnte demnach nicht Gegenstand der Aussage des verlangten Zeugen sein.OGH 11 Os 169/08z, 20.01.2009
- Zeugen sind vom Angeklagten verschiedene Personen, die zur Aufklärung der Straftat wesentliche oder sonst den Gegenstand des Verfahrens betreffende Tatsachen mittelbar oder unmittelbar wahrgenommen haben könnten und darüber im Verfahren aussagen sollen (§ 154 Abs 1 StPO). Eine Zeugenvernehmung hat demgemäß nur Wahrnehmungen von Tatsachen zum Gegenstand, nicht aber Schlussfolgerungen oder Wertungen.OGH 11 Os 169/08z, 20.01.2009
- Als Zeugen können Privatsachverständige nur über den Inhalt ihrer Befundaufnahme, nicht hingegen über die von ihnen hieraus gezogenen Schlussfolgerungen vernommen werden. Denn nur Wahrnehmungen von Tatsachen sind Gegenstand einer Zeugenvernehmung, nicht aber Schlussfolgerungen oder Wertungen.OGH 15 Os 131/08s, 16.10.2008
- Thema des Zeugenbeweises stellen aber nur sinnliche Wahrnehmungen, nicht aber Schlussfolgerungen oder sonstige Meinungen dar. Diese sind ausschließlich dem (hier) gerichtlich bestellten Sachverständigen vorbehalten.OGH 11 Os 133/07d, 16.09.2008
- Die persönliche Einschätzung einer Person über Beweggründe des Handelns eines Dritten ist nicht Gegenstand eines Zeugenbeweises.OGH 11 Os 135/07y, 29.01.2008
- Gegenstand der Vernehmung sind nicht Einschätzungen oder Meinungen des Zeugen, sondern seine Wahrnehmungen von Tatsachen (WK-StPO § 247 Rz 5, § 281 Rz 352).OGH 14 Os 33/06v, 21.12.2006
- Zwar kann die Abhörung eines Zeugen erfolgreich nur zum Beweis sinnlicher Wahrnehmungen, nicht aber von Schlussfolgerungen begehrt werden (SSt 52/5). Dem Gericht ist es jedoch nicht untersagt, von einem Zeugen geäußerte Schlüsse für überzeugend zu halten und sich im Rahmen der Beweiswürdigung zu eigen zu machen.OGH 13 Os 137/04, 01.12.2004
- Die Angemessenheit einer Leistung stellt eine, allenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen, im Rahmen der Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage dar, die keinesfalls einem Zeugen überlassen werden darf.OGH 13 Os 110/02, 30.04.2003
- Die Fragestellung an Zeugen über den Vorsatz des Angeklagten ist nicht zulässig.OGH 11 Os 132/00, 12.12.2000
- Gegenstand von Zeugenaussagen können nur wahrgenommene Tatsachen sein, nicht jedoch Meinungen oder Schlüsse.OGH 13 Os 51/00, 07.06.2000
- Schlussfolgerungen sind kein der Begründungspflicht unterliegendes Zeugnis.OGH 12 Os 52/95, 18.01.1996
- Persönliche Meinungen von Zeugen und Sachverständigen stellen keine relevanten Beweismittel dar.OGH 12 Os 72/92, 11.03.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 103.
- OGH 14 Os 112/18d, 21.05.2019
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 150 · Durchführung der Tatrekonstruktion
- StPO § 247
- StPO § 281
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Aussageverweigerung des Zeugen vor Gericht
Verfahrensrecht · Vorbringen und Beweisergebnisse
Strafrecht · Begründung des Strafurteils
Verfahrensrecht · Beweis vom Hörensagen
Verfahrensrecht · Beweisantrag ohne Beweisthema