Zählt vor Gericht, was ein Zeuge nur gehört hat?
betrifft Kläger, Beklagte, Zeugen
Einer Aussage über das, was ein Zeuge nur von einem Dritten gehört hat, ist im Allgemeinen mit Vorsicht zu begegnen. Sie darf aber herangezogen werden, wenn kein unmittelbarer Beweis zur Verfügung steht. Das Gericht würdigt sie dann frei.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Dem Beweis vom Hörensagen (Zeugenaussage über die Wahrnehmungen eines Dritten) ist im allgemeinen mit Vorsicht zu begegnen; er kann aber herangezogen werden, wenn kein unmittelbarer Beweis zur Verfügung steht und ist dann vom Richter frei zu würdigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beweise vom Hörensagen (Zeugenaussagen über die Wahrnehmungen eines Dritten) sind nicht generell unzulässig. Welcher Beweiswert derartigen bloß mittelbaren Beweisergebnissen zuzubilligen ist, ist ausschließlich Domäne der im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof keiner weiteren Überprüfung unterliegenden Beweiswürdigung.OGH 6 Ob 22/17d, 01.03.2017
- Hier zur Frage der Verwertbarkeit eines Prüfberichts der OeNB.OGH 1 Ob 39/15i, 22.10.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 7.
- OGH 9 ObA 1/24y, 23.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 100/21w, 22.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 101/20s, 18.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 23/20b, 29.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 68/17s, 27.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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