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Ist ein gebrochenes Versprechen über die Zukunft schon Betrug?

günstig für Angeklagter betrifft Beschuldigter, Angeklagter, Geschädigter, Anleger
Nur unter Umständen. Eine Aussage über die Zukunft ist dann eine Täuschung über Tatsachen, wenn sie einen überprüfbaren Tatsachenkern hat, etwa Angaben über Stand und Budget einer Gesellschaft. Bloße Hoffnungen zählen nur, wenn sie eine Zusage enthalten oder auf konkreten Grundlagen beruhen. Die bloße Äußerung, Liegenschaften würden sich über künftige Mieteinnahmen selbst finanzieren, genügt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1982)

Täuschung über Tatsachen (und nicht nur über bloße Hoffnungen beinhaltende Zukunftsprognosen), wenn die Erklärung einen objektvierbaren Tatsachenkern enthält (hier: Status und Budget einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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