Bin ich daran gebunden, wie ich meinen Anspruch begründet habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu Miete und Benützungsentgelt.OGH 6 Ob 195/16v, 29.11.2016
- Hier: Räumungsklage des Eigentümers wurde unrichtig auf ein widerrufenes Prekarium gestützt.OGH 1 Ob 132/08f, 16.09.2008
- Eine unrichtige rechtliche Qualifikation des Klagegrunds durch den Kläger gereicht ihm dann nicht zum Nachteil, wenn er alle anspruchsbegründenden Tatsachen vorgetragen und unter Beweis gestellt hat.OGH 1 Ob 198/02b, 30.09.2002
- Die Beschränkung der Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes und des erhobenen Anspruches auf einen bestimmten Rechtsgrund tritt nur dann ein, wenn dieser ausdrücklich und ausschließlich geltend gemacht wurde.OGH 4 Ob 63/78, 04.07.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 38.
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 70/17s, 30.08.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.
Stützt jemand seine Räumungsklage ausdrücklich darauf, dass er eine jederzeit widerrufliche Benützung widerrufen hat, ist das Gericht an diesen Grund gebunden. Es darf die Räumung nicht auf einen anderen, nicht geltend gemachten Grund stützen.