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Reicht das Wort offensichtlich als Begründung im Urteil?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Verteidiger
Ein Gericht darf eine wichtige Feststellung nicht bloß damit begründen, sie sei offensichtlich oder zweifellos gegeben. Solche Wörter ersetzen die fehlende Angabe von Gründen nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 06.05.2026 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Der Ausspruch des Erstgerichtes über eine entscheidende Tatsache, dass sie "offensichtlich" gegeben sei, ist unzureichend begründet, denn das Wörtchen "offensichtlich" kann ebensowenig wie das Wörtchen "zweifellos" die fehlende Angabe von Gründen ersetzen (vgl Slg 2287).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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