Wie bekämpfe ich das Urteil, wenn Beweise falsch gewürdigt wurden?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wollen Sie beanstanden, dass Beweise falsch gewürdigt wurden, müssen Sie genau angeben, welche Beweise das sind und warum die Würdigung falsch war. Dazu müssen Sie sagen, welche Feststellungen richtig gewesen wären. Der allgemeine Satz, das Urteil werde zur Gänze angefochten, genügt dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (60 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Geltendmachung des Berufungsgrundes der unrichtigen Beweiswürdigung erfordert die bestimmte Angabe, welche Beweise der Erstrichter unrichtig gewürdigt hat, aus welchen Erwägungen sich dies ergibt und welche Tatsachenfeststellungen bei richtiger Beweiswürdigung zu treffen gewesen wären. Mit der der Berufung vorangestellten allgemeinen Erklärung, das Ersturteil seinem gesamten Inhalte nach anzufechten, soweit es nicht ausdrücklich als richtig anerkannt werde, wird § 467 Z 3 ZPO für die Beweisrüge nicht Genüge getan.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bei sekundären Feststellungsmängeln ist hingegen keine Bezeichnung der (anstelle einer nicht getroffenen) „begehrten Feststellung“ erforderlich.OGH 10 ObS 67/25p, 16.09.2025
- Ob eine Beweisrüge im Einzelfall dem Gesetz gemäß ausgeführt ist, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 9 Ob 85/22y, 27.04.2023
- Hier: Bei der Beurteilung, ob die Beweisrüge gesetzmäßig ausgeführt ist, ist aber kein allzu kleinlicher Maßstab anzulegen.OGH 10 Ob 5/22s, 24.05.2022
- Dies gilt auch im Außerstreitverfahren.OGH 3 Ob 206/21x, 02.12.2021
- Dabei ist darzustellen, warum das Erstgericht bei richtiger Beweiswürdigung gerade die begehrte Feststellung (und nicht etwa aufgrund anderer vorliegender Beweismittel andere Feststellungen) hätte treffen müssen.OGH 6 Ob 177/21d, 20.10.2021
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Die vom Berufungsgericht seiner Erledigung der Beweisrüge zugrunde gelegte Auffassung, die Klägerin habe ihre Tatsachenrüge (teilweise) nicht gesetzmäßig ausgeführt, bildet keine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung.OGH 3 Ob 27/09f, 25.03.2009
- Um die Beweisrüge in der Berufung auszuführen, muss der Rechtsmittelwerber deutlich zum Ausdruck bringen, welche konkrete Feststellung bekämpft wird, infolge welcher unrichtigen Beweiswürdigung sie getroffen wurde, welche Feststellung begehrt wird und auf Grund welcher Beweisergebnisse und Erwägungen die begehrte Feststellung zu treffen gewesen wäre.OGH 10 ObS 129/02x, 18.06.2002
- Eine ordnungsgemäße Beweisrüge liegt nur dann vor, wenn klar ersichtlich ist, durch welche Tatsachen sich der Berufungswerber für beschwert erachtet, infolge welcher unrichtigen Beweiswürdigung sie getroffen wurden, welche Feststellungen stattdessen begehrt werden und auf Grund welcher Beweismittel die begehrten Feststellungen getroffen werden könnten.OGH 9 ObA 262/99s, 03.11.1999
- Es genügt nicht die "ersatzlose" Streichung einer Feststellung anzustreben.OGH 8 Ob 337/97k, 13.11.1997
- Die Ausführungen zur Beweisrüge müssen eindeutig erkennen lassen, auf Grund welcher Umwürdigung bestimmter Beweismittel welche vom angefochtenen Urteil abweichenden Feststellungen angestrebt werden.OGH 5 Ob 311/85, 10.09.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 60.
- OGH 1 Ob 14/26d, 10.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 10/25m, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 74/22v, 17.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 58/22v, 20.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 111/21s, 05.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 108/20v, 23.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 70/19f, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 87/19p, 23.07.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 95/18p, 27.09.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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