Was steht in einem Urteil, das nur die Strafe neu festsetzt?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Ein ergänzendes Urteil befasst sich nur mit der Strafe. Es spricht bloß aus, dass Sie für die im früheren, rechtskräftigen Urteil genannten Taten zu einer neu festgesetzten Strafe verurteilt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (69 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ein sogenanntes "Ergänzungsurteil" hat sich auf die Straffrage zu beschränken und daher lediglich auszusprechen, dass der Angeklagte für die im insoweit rechtskräftigen früheren Urteil angeführten Straftaten zu einer neu festgesetzten Strafe verurteilt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bloß deklarative Wiederholung des bereits im ersten Rechtsgang erwachsenen Privatbeteiligtenzuspruchs.OGH 14 Fss 1/22s, 28.09.2022
- Keine unzulässige Doppelverurteilung im Fall deklarativer Wiedergabe des Referats der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) betreffend einen rechtskräftigen Schuldspruch nach Aufhebung der Subsumtionseinheit.OGH 15 Os 149/17a, 13.12.2017
- Die wenngleich verfehlte so doch bloß deklarativ gemeinte Wiederholung ist nicht nichtigkeitsbewehrt.OGH 14 Os 51/16f, 14.09.2016
- Das erkennende Gericht hat im Fall eines Ergänzungsurteils den bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch seiner neuen Entscheidung zugrunde zu legen, darauf schlicht Bezug zu nehmen und sich im Übrigen auf die Straffrage zu beschränken.OGH 15 Os 113/09w, 09.09.2009
- Keine deklarative Wiederholung des bereits in Teilrechtskraft erwachsenen Schuldspruchs (WK-StPO § 293 Rz 6).OGH 15 Os 86/07x, 22.11.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- So schon SSt 25/49, EvBl 1965/196.OGH 13 Os 148/85, 26.09.1985
- Eine formal verfehlte Wiederholung des Schuldspruches, der nicht die Bedeutung einer neuerlichen Verurteilung zukommt, gereicht dem Angeklagten nicht zum Nachteil.OGH 12 Os 131/83, 10.11.1983
- Ein in Rechtskraft (Teilrechtskraft) erwachsener Schuldspruch ist dem Erkenntnis des zweiten Rechtsgangs unverändert zugrundezulegen.OGH 13 Os 18/83, 10.03.1983
- Hier: Nach Wiederaufnahme in einem Faktum, zu dem in der Folge die Anklage zurückgezogen wurde.OGH 9 Os 168/79, 08.01.1980
- Eine dennoch gegen den bereits rechtskräftigen Schuldspruch ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde ist - mangels Beschwerdelegitimation - zurückzuweisen.OGH 12 Os 177/79, 20.12.1979
- Ist im zweiten Rechtsgang nur mehr die Strafe festzusetzen, so hat sich das Erstgericht hierauf zu beschränken; ein neuerlicher förmlicher, mit dem schon rechtskräftig gewordenen deckungsgleicher Schuldspruch ist rechtlich verfehlt. Jedoch keine amtswegige Wahrnehmung dieses Fehlers.OGH 13 Os 177/79, 13.12.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 69.
- OGH 13 Os 89/24y, 19.03.2025
Im Gesetz
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