Wird im neuen Urteil nochmals über meine Schuld entschieden?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Ist der Schuldspruch bereits rechtskräftig, muss ihn das ergänzende Urteil unangetastet lassen und nur darauf Bezug nehmen. Es beschränkt sich auf den Ausspruch über die Strafe. Ein nochmaliger, gleichlautender Schuldspruch wäre verfehlt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein sogenanntes Ergänzungsurteil hat einen bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch als unanfechtbar zu beachten, darauf schlicht Bezug zu nehmen und sich im übrigen auf den Strafausspruch zu beschränken (SSt 25/49, EvBl 1965/196). Ein neuerlicher förmlicher, mit dem schon rechtskräftig gewordenen deckungsgleicher Schuldspruch wäre rechtlich verfehlt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 24.
- OGH 13 Os 89/24y, 19.03.2025
Im Gesetz
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