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Kann dieselbe Sache zweimal entschieden werden?

günstig für Gegner betrifft Antragsteller, Gegner, Parteien
Wurde über eine Sache bereits rechtskräftig entschieden, darf darüber nicht noch einmal entschieden werden. Das gilt auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (§ 411 ZPO) zu beachten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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