Kann dieselbe Sache zweimal entschieden werden?
günstig für Gegner betrifft Antragsteller, Gegner, Parteien
Wurde über eine Sache bereits rechtskräftig entschieden, darf darüber nicht noch einmal entschieden werden. Das gilt auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (§ 411 ZPO) zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Prüfung der Frage, ob die rechtskräftige Abweisung eines Sicherungsantrags dessen neuerlicher Stellung und materiellen Prüfung entgegensteht, kommt es nicht auf die Begründung des abweisenden Beschlusses an, sondern auf das vom Antragsteller erhobene Begehren und den zu seiner Begründung vorgebrachten Sachverhalt.OGH 3 Ob 155/04x, 21.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 6 Ob 44/25a, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/19k, 16.01.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 378 · Zulässigkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
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