Zum Inhalt springen

Wann beginnt meine Frist, wenn ich nicht geladen wurde?

günstig für Bund betrifft Nebenbeteiligte, Eigentümer, Angeklagte
Wer als Nebenbeteiligter von einem Strafurteil betroffen ist, hat dieselben Rechtsmittelrechte wie der Angeklagte, aber keine weitergehenden. Die Frist läuft ab der Verkündung des Urteils, auch wenn Sie nicht ermittelt oder nicht geladen werden konnten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Rechtsmittelbefugnis des Nebenbeteiligten ist prozessual auf die Rechte des Angeklagten beschränkt; die Rechtsmittelfrist für den Nebenbeteiligten beginnt daher, auch wenn dieser mangels Kenntnis seiner Person oder seines Aufenthaltes zur Hauptverhandlung nicht vorgeladen werden konnte, mit Urteilsverkündung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Fristen für den Nebenintervenienten
Verfahrensrecht · Zustellung an den Nebenintervenienten
Strafrecht · Frist zur Anmeldung beim Verfallsbeteiligten
Schadenersatz · Verjährungsbeginn und Strafverfahren
Verfahrensrecht · Eigene Frist des Nebenintervenienten