Wann beginnt meine Frist, wenn ich nicht geladen wurde?
günstig für Bund betrifft Nebenbeteiligte, Eigentümer, Angeklagte
Wer als Nebenbeteiligter von einem Strafurteil betroffen ist, hat dieselben Rechtsmittelrechte wie der Angeklagte, aber keine weitergehenden. Die Frist läuft ab der Verkündung des Urteils, auch wenn Sie nicht ermittelt oder nicht geladen werden konnten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Rechtsmittelbefugnis des Nebenbeteiligten ist prozessual auf die Rechte des Angeklagten beschränkt; die Rechtsmittelfrist für den Nebenbeteiligten beginnt daher, auch wenn dieser mangels Kenntnis seiner Person oder seines Aufenthaltes zur Hauptverhandlung nicht vorgeladen werden konnte, mit Urteilsverkündung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 12 Os 85/24b, 19.11.2024
Im Gesetz
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