Bis wann muss ich mein Rechtsmittel anmelden, wenn ich fehlte?
günstig für Bund betrifft Verfallsbeteiligte, Eigentümer, Angeklagte
Auch wer von einem Verfall betroffen ist, muss ein Rechtsmittel innerhalb derselben Frist anmelden wie der Angeklagte. Diese Frist beginnt mit der Verkündung des Urteils, selbst wenn Sie dabei nicht anwesend waren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Auch der Verfallsbeteiligte hat die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung innerhalb der (für ihn wie) für den Angeklagten geltenden Frist, die im übrigen für ihn mit Urteilsverkündung auch dann zu laufen beginnt, wenn er bei Urteilsverkündung nicht anwensend war (§ 444 Abs 1 StPO), vorzunehmen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 12 Os 85/24b, 19.11.2024
Im Gesetz
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