Zum Inhalt springen

Ab wann gelte ich als unredlich beim Empfang von Unterhalt?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Sobald Sie bei der von Ihnen zu erwartenden Sorgfalt an der Rechtmäßigkeit der Zahlung hätten zweifeln müssen. Es kommt nicht auf Ihr tatsächliches Wissen an, schon Fahrlässigkeit genügt, auffallende Sorglosigkeit ist nicht nötig. Bei einem minderjährigen Kind wird die Unredlichkeit des gesetzlichen Vertreters zugerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Empfänger von Unterhalt ist dann schlechtgläubig, wenn er bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt an der Rechtmäßigkeit des empfangenen Betrages Zweifel hätte haben müssen; die Unredlichkeit bezieht sich auf die Existenz des Kondiktionsanspruches.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103057 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Rückforderung vorläufigen Unterhalts

Auch vorläufig gezahlter Unterhalt, auf den letztlich kein Anspruch bestand, kann nur insoweit zurückgefordert werden, als Sie ihn nicht in gutem Glauben verbraucht haben. Sie sind aber schon dann nicht mehr gutgläubig, wenn Ihnen bei vernünftiger Betrachtung klar sein muss, dass die gerichtliche Beurteilung zu Ihrem Nachteil ausgehen könnte.

günstig für Unterhaltsberechtigter Rückforderung von zu viel gezahltem Unterhalt

Wurde Unterhalt irrtümlich gezahlt, gelten für die Rückforderung dieselben Grundsätze wie bei anderen versehentlichen Zahlungen. Es kommt daher darauf an, ob Sie das Geld in gutem Glauben bereits verbraucht haben.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Ende des guten Glaubens bei Unterhalt
Vertragsrecht · Unredlichkeit bei Geschäftsunfähigen
Arbeitsrecht · Guter Glaube bei zu hohen Bezügen