Reicht ein unterschriebenes Formular als Aufklärung vor der Operation?
günstig für Patient betrifft Patient, Arzt, Krankenhaus, Geschädigter
Nein. Es genügt nicht, Ihnen im bürokratischen Weg eine Zustimmungserklärung zum Eingriff vorzulegen. Das unmittelbare persönliche Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt kann durch nichts ersetzt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Zur Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht genügt es nicht, im bürokratischen Weg eine Zustimmungserklärung zum operativen Eingriff einzuholen; vielmehr kann das unmittelbare persönliche ärztliche Aufklärungsgespräch durch nichts ersetzt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht nur die formularmäßige Aufklärung, sondern auch das ärztliche Aufklärungsgespräche ist erforderlich, um eine entsprechende Aufklärung des Patienten zu bewirken.OGH 8 Ob 140/06f, 22.02.2007
- Unzureichende mündliche Aufklärung.OGH 8 Ob 151/06y, 18.12.2006
- Ausreichende mündliche Aufklärung.OGH 6 Ob 86/05y, 14.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 75/18t, 18.07.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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