Muss mir der Arzt sagen, wie oft er das schon operierte?
günstig für Arzt betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten
Nein. Über die Zahl der bisher nach dieser Methode durchgeführten Operationen muss Sie der Arzt nicht aufklären. Voraussetzung ist, dass er den Eingriff nach den Regeln seiner Ausbildung und der ärztlichen Kunst durchführen darf.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Eine Aufklärung des Patienten über die Anzahl der vorher nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die vorgesehene Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und jenen über die Ausübung der ärztlichen Kunst ausführen darf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahren ordnungsgemäß erlernt und Kenntnisse geeignet um OP eigenständig durchzuführen.OGH 4 Ob 174/21y, 25.01.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 174/21y, 25.01.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
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