Kann ich vorweg auf die Rückforderung einer Ablöse verzichten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 189/15b, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Auf die Rückforderung einer Ablöse können Sie nachträglich wirksam verzichten, etwa indem Sie die Zahlungspflicht später anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Zwangslage zu diesem Zeitpunkt schon weggefallen war.
Ja, ein stillschweigender Verzicht auf die Rückforderung einer Ablöse ist möglich. Entscheidend ist dabei vor allem, ob Sie wussten, dass die Vereinbarung unzulässig war und dass Sie das Geld zurückverlangen könnten.