Kann ich eine verbotene Ablöse später nicht mehr zurückfordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zwangslage des Unternehmens ist mit der Erfüllung des Beauftragten weggefallen; ein Anerkenntnis nach diesem Zeitpunkt ist wirksam.OGH 4 Ob 616/71, 19.10.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 5 Ob 237/20v, 02.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 141/17x, 29.08.2017
- OGH 5 Ob 189/15b, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1375
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Verzicht darauf, eine verbotene Ablöse zurückzufordern, wirkt erst, wenn Sie das Geld bereits bezahlt haben. Alles, was Sie vor der Zahlung unterschreiben, hilft dem Empfänger nichts.
Nur, wenn Ihre Zwangslage als Mieter damals schon weggefallen war. Solange sie andauert, ist ein Verzicht ausgeschlossen. Wann sie endet, hängt vom Einzelfall ab; in der Regel kann auf die Übergabe der Wohnung abgestellt werden, die Unterschrift unter den Mietvertrag genügt nicht immer.