Ist mein Verzicht auf die Rückforderung der Ablöse wirksam?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein wirksamer Verzicht auf die Anfechtung der Mietzinsvereinbarung durch anlässlich der jeweiligen Vertragsverlängerungen abgegebenen Erklärungen auf einen Rückforderungsanspruch.OGH 5 Ob 141/17x, 29.08.2017
- In der Regel kann auf die Übergabe des Bestandobjektes abgestellt werden (vgl MietSlg 11.606; MietSlg 11.607; MietSlg 6.443; MietSlg 16.277; MietSlg 23.313; MietSlg 30.351).OGH 5 Ob 275/00b, 07.11.2000
- Hier: § 27 MRG.OGH 5 Ob 275/00b, 07.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034044 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 6 Ob 12/21i, 18.02.2021
- OGH 5 Ob 237/20v, 02.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 141/17x, 29.08.2017
- OGH 5 Ob 189/15b, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1444
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Auf die Rückforderung einer Ablöse können Sie nachträglich wirksam verzichten, etwa indem Sie die Zahlungspflicht später anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Zwangslage zu diesem Zeitpunkt schon weggefallen war.
Ja, ein stillschweigender Verzicht auf die Rückforderung einer Ablöse ist möglich. Entscheidend ist dabei vor allem, ob Sie wussten, dass die Vereinbarung unzulässig war und dass Sie das Geld zurückverlangen könnten.