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Von wem bekomme ich eine verbotene Ablöse zurück?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Vormieter
Der Anspruch auf Rückzahlung einer verbotenen Zahlung im Mietrecht ist kein Schadenersatz, sondern ein eigener gesetzlicher Rückforderungsanspruch. Der Beklagte muss deshalb nur den Betrag herausgeben, der ihm selbst zugekommen ist. Im Zweifel haftet er nur nach seinem Anteil.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Beim Anspruch nach § 27 Abs 3 MRG handelt es sich, ebenso wie bei jenem nach § 17 Abs 2 MG, nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen besonderen im Gesetz geregelten Kondiktionenanspruch. Der Beklagte haftet nur für den Betrag, der ihm zugekommen ist, im Zweifel nach seinem Anteil.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Rückforderung verbotener Ablösen

Für verbotene Zahlungen an den Vermieter gilt allein die eigene Rückforderungsregel des Mietrechtsgesetzes. Sie können sich daneben weder auf die allgemeinen Regeln über die Rückforderung noch auf die Gewährleistung stützen. Ersatz dafür, dass Sie das Versprochene nicht erhalten haben, bekommen Sie nicht.

günstig für Vermieter Verzicht auf Rückforderung der Ablöse

Ja, das ist möglich. Auf die Rückforderung einer Ablöse können Sie nachträglich wirksam verzichten, etwa indem Sie die Zahlungspflicht später anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Zwangslage zu diesem Zeitpunkt schon weggefallen war.

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