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Muss ich für meine Eltern zahlen, wenn ich selbst wenig habe?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Unterhaltspflichtige
Nein, nicht zulasten Ihres eigenen angemessenen Unterhalts. Als Nachkomme müssen Sie Eltern oder Großeltern nur so weit Unterhalt leisten, dass Ihr eigener angemessener Unterhalt nicht gefährdet ist. Auch Ihre übrigen Sorgepflichten sind dabei zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Den Nachkommen steht gegenüber dem Unterhaltsanspruch eines Elternteils oder Großelternteils ein beneficium competentiae zu. Nicht nur der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen darf durch den Unterhaltsanspruch der Eltern und Großeltern nicht gefährdet sein, es sind dabei auch die übrigen Sorgepflichten zu berücksichtigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt für Eltern und Großeltern

Schulden Sie einem Vorfahren, etwa einem Elternteil, Unterhalt, ist der angemessene Unterhalt zu leisten. Es genügt nicht, nur das Notdürftigste abzudecken.

günstig für Unterhaltsberechtigter Pflegegeld und Unterhaltsbemessung

Nein. Das Pflegegeld deckt pauschal den Mehraufwand wegen der Pflegebedürftigkeit und bleibt bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze außer Betracht. Es kann daher auch nicht auf einen Sonderbedarf angerechnet werden. Anders ist es, wenn ein Angehöriger selbst pflegt: Er muss sich das Pflegegeld anrechnen lassen.

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