Zum Inhalt springen

Mindert die Betreuung durch Großeltern den Unterhalt des Vaters?

günstig für Kind betrifft Kind, Vater, Großeltern, Unterhaltsberechtigte
Nein. Betreuen die Großeltern das Kind, weil die Mutter verstorben ist, trifft die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts allein den Vater. Die Betreuungsleistungen der Großeltern gelten nicht als Einkommen des Kindes und kürzen den Unterhalt nicht. Nur ein eigenes Einkommen des Kindes verringert den Anspruch gegenüber dem Vater.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.09.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Wurde nach dem Tod der Mutter, die den Minderjährigen betreute, den Großeltern die Pflege und Erziehung übertragen, trifft nunmehr die Unterhaltspflicht den Vater allein. Ein Eigeneinkommen des Kindes mindert daher nur seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater, die Betreuungsleistungen der Großeltern schmälern diesen nicht. Der Unterhaltsanspruch ist somit in diesem Fall die Differenz zwischen der Richtsatzpension und dem Eigeneinkommen, ohne Berücksichtigung der Betreuungsleistungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Subsidiärer Unterhalt der Großeltern
Familienrecht · Unterhaltspflicht der Großeltern
Familienrecht · Unterhalt für Eltern und Großeltern
Familienrecht · Eigenes Einkommen des Kindes
Familienrecht · Unterhaltsaufteilung bei fremder Obsorge