Mindert die Betreuung durch Großeltern den Unterhalt des Vaters?
günstig für Kind betrifft Kind, Vater, Großeltern, Unterhaltsberechtigte
Nein. Betreuen die Großeltern das Kind, weil die Mutter verstorben ist, trifft die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts allein den Vater. Die Betreuungsleistungen der Großeltern gelten nicht als Einkommen des Kindes und kürzen den Unterhalt nicht. Nur ein eigenes Einkommen des Kindes verringert den Anspruch gegenüber dem Vater.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.09.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Wurde nach dem Tod der Mutter, die den Minderjährigen betreute, den Großeltern die Pflege und Erziehung übertragen, trifft nunmehr die Unterhaltspflicht den Vater allein. Ein Eigeneinkommen des Kindes mindert daher nur seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater, die Betreuungsleistungen der Großeltern schmälern diesen nicht. Der Unterhaltsanspruch ist somit in diesem Fall die Differenz zwischen der Richtsatzpension und dem Eigeneinkommen, ohne Berücksichtigung der Betreuungsleistungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Fassung des erstinstanzlichen Beschlusses als für die Beurteilung der Voraussetzungen des (laufenden) Unterhaltsanspruchs in dritter Instanz relevanten Zeitpunkts.OGH 1 Ob 107/19w, 25.09.2019
- Mangels der nachgewiesenen Absicht der Großmutter, die unterhaltspflichtigen Eltern zu entlasten, haben ihre Betreuungsleistungen ‑ ähnlich wie sonstige Leistungen Dritter ‑ grundsätzlich keinen Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen der unterhaltspflichtigen Elternteile und stellen auch kein den Unterhaltsbedarf minderndes Eigeneinkommen dar.OGH 10 Ob 17/13t, 16.04.2013
- Betreuungsleistungen von Großeltern sind in die Unterhaltsbemessung nicht einzubeziehen und stellen auch kein den Unterhaltsbedarf minderndes Einkommen dar.OGH 6 Ob 238/98p, 15.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 1 Ob 107/19w, 25.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 25/18a, 17.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 145 · Anerkenntnis des Vaters und des anderen Elternteils
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