Darf die Miete steigen, wenn ich mein Weitergaberecht nütze?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In den Fällen des § 12a Abs 3 MRG wirkt die Erklärung gegenüber dem Vermieter, von einem vertraglich eingeräumten Weitergaberecht Gebrauch zu machen, nur deklarativ.OGH 5 Ob 93/09a, 09.06.2009
- Nur die tatsächliche Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts anlässlich einer Unternehmensveräußerung schließt die Rechtsfolgen des § 12a MRG (§ 12 Abs 3 aF MRG) aus.OGH 5 Ob 188/04i, 28.09.2004
- Das Zugeständnis des Vermieters, die Mietrechte zu den bisherigen Bedingungen an ein anderes Rechtssubjekt weiterzugeben, deckt auch die im § 12a Abs 3 MRG angesprochenen Änderungen in der Mietergesellschaft ab.OGH 5 Ob 51/01p, 29.05.2001
- Hier: § 12a Abs 3 MRG.OGH 5 Ob 86/00h, 07.04.2000
- Ein dem Mieter vertraglich zustehendes Weitergaberecht schließt nicht nur im Fall des § 12a Abs 1 MRG eine Mietzinserhöhung aus (wie dies zu § 12 Abs 3 aF MRG ständig judiziert wurde), sondern auch im Fall des § 12a Abs 3 MRG.OGH 5 Ob 141/99t, 07.12.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 5 Ob 68/25y, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 56/19d, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 146/19k, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 146/18h, 28.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
- MRG § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Möglichkeit des Vermieters, den Mietzins nach dieser Bestimmung anzuheben, besteht auch dann, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Weitergaberecht oder ein Verpachtungsrecht eingeräumt wurde.
Nein. Hat der Mieter im Mietobjekt nie selbst eine Geschäftstätigkeit entfaltet, sondern von Anfang an eine andere Person dort ein Unternehmen geführt, tritt kein Übergang des Mietvertrags ein. Der Übergang setzt immer die Veräußerung und Weiterführung eines lebenden Unternehmens voraus. Auch der Verkauf eines Unternehmens, das nur in einem Teil des Objekts betrieben wurde, bewirkt keinen Übergang.