Gilt ein Kollektivvertrag weiter, wenn sich die Umstände ändern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.11.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 134/16w, 29.11.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zwischen zwei Kollektivverträgen gibt es keinen Günstigkeitsvergleich. Ein neuer Kollektivvertrag setzt den bisherigen in dem Bereich, den er regelt, außer Kraft, auch wenn die alte Regelung für Sie besser war.
Nein. Ein abgelaufener Kollektivvertrag wirkt nur so lange nach, bis ein neuer in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der neue vollständig, auch wenn er für Sie ungünstiger ist.