Komme ich aus dem Vertrag, weil sich die Umstände geändert haben?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nicht, wenn genau dieses Risiko bereits verteilt ist. Weist der Vertrag oder das Gesetz die eingetretene Veränderung einer Seite zu, bleibt es bei dieser Verteilung. Mit dem Argument, die Geschäftsgrundlage sei weggefallen, darf sie nicht unterlaufen werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.09.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit dem Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage darf eine vertragliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden.OGH 6 Ob 46/16g, 30.03.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 46/16g, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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