Gehört durch die Heirat automatisch alles beiden Ehegatten?
betrifft Ehegatten, Verlobte, Erben, Gläubiger
Nein. Eine Gütergemeinschaft schon zu Lebzeiten entsteht nicht von selbst, sondern muss eigens vereinbart werden. Ohne solche Vereinbarung bleibt es bei getrennten Vermögen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Gütergemeinschaft unter Lebenden muss nach der Vermutungsregel des ersten Satzes des § 1234 ABGB besonders vereinbart werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 72/21f, 30.11.2021
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Erbrecht · Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten
Familienrecht · Gütergemeinschaft und Verfügung über Anteile
Familienrecht · Aufteilung trotz Gütergemeinschaft
Erbrecht · Gütergemeinschaft und Nachlass
Erbrecht · Gütergemeinschaft auf den Todesfall