Fällt die Hälfte meiner Liegenschaft in den Nachlass meines Mannes?
günstig für Erbe betrifft Ehegatten, Witwen, Witwer, Erben
Wenn Sie eine allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart hatten, die auch künftiges Vermögen erfasst, gehört die Hälfte der von Ihnen während der Ehe erworbenen Liegenschaft zum Nachlass des Verstorbenen. Das gilt auch dann, wenn im Grundbuch nichts eingetragen wurde. Die Erben können die Übertragung unmittelbar verlangen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden, die sich auch auf das künftige, insbesondere auch auf das im Erbwege anfallende Vermögen erstreckt, gehört die Hälfte der von der überlebenden Ehegattin während der Ehe erworbene Liegenschaft zum Nachlaß des verstorbenen Gatten, wenn auch eine grundbücherliche Übertragung nicht erfolgt ist. Die Übertragung kann von den Erben unmittelbar verlangt werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 72/21f, 30.11.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 531 · Verlassenschaft
- ABGB § 1236
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 22
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