Darf mein Ehepartner bei Gütergemeinschaft allein über seinen Anteil verfügen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Käufer, Gläubiger
Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten führt zu gewöhnlichem Miteigentum am gemeinsamen Gut. Sie verpflichtet Sie beide, nur gemeinsam darüber zu verfügen, zunächst aber nur untereinander. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wirkt diese Verpflichtung auch gegenüber Dritten, sodass keiner allein über seinen Anteil verfügen kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Die eheliche Gütergemeinschaft unter Lebenden begründet schlichtes Miteigentum am Gesamtgut. Sie begründet zunächst nur obligatorisch und erst durch Verbücherung mit dinglicher Wirkung die wechselseitige Verpflichtung, über das Gesamtgut nur gemeinsam zu verfügen, so dass kein Teil allein zu einer Handlung befugt ist, womit auch nur über den eigenen Anteil am Gesamtgut verfügt wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 30/22f, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 72/21f, 30.11.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1233 · Gütergemeinschaft
- ABGB § 1235
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