Ist jedes Fehlverhalten eines Beamten schon Amtsmissbrauch?
günstig für Beamter betrifft Beamte, Bürger, Beschuldigte, Gemeinden
Nein. Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein. Handelt eine Stelle nicht hoheitlich, etwa bei einer Stellungnahme der Kinder- und Jugendhilfe im Pflegschaftsverfahren, kommt dieser Tatbestand nicht in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Erstattung einer Stellungnahme des Kinder- und Jugendhilfeträgers im Rahmen des Pflegschaftsverfahrens vor dem Bezirksgericht (vgl § 106 AußStrG) stellt kein hoheitliches Handeln dar.OGH 14 Os 60/20k, 21.07.2020
- Hier: keine hoheitlichen Befugnisse der Gemeinde in Bezug auf regulierte Agrargemeinschaften.OGH 17 Os 1/14x, 11.08.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 46/23f, 25.04.2023, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 302 · Mißbrauch der Amtsgewalt
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