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Ist jedes Fehlverhalten eines Beamten schon Amtsmissbrauch?

günstig für Beamter betrifft Beamte, Bürger, Beschuldigte, Gemeinden
Nein. Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein. Handelt eine Stelle nicht hoheitlich, etwa bei einer Stellungnahme der Kinder- und Jugendhilfe im Pflegschaftsverfahren, kommt dieser Tatbestand nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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