Zum Inhalt springen

Wird Amtsmissbrauch neben Bestechung eigens bestraft?

betrifft Beamte, Amtsträger, Angeklagte
Wer als Beamter seine Befugnisse wissentlich missbraucht und sich dafür auch noch einen Vorteil versprechen lässt, wird wegen beider Taten verurteilt. Die eine Strafbestimmung verdrängt die andere nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 13.01.2026 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2013)

Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) und Bestechlichkeit (§ 304 StGB) stehen im Verhältnis echter Konkurrenz zueinander.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Amtsmissbrauch ohne echten Schaden
Strafrecht · Gefälschtes Beweismittel und Betrug
Schadenersatz · Amtsmissbrauch und Staatshaftung
Strafrecht · Amtsmissbrauch nur bei hoheitlichem Handeln
Schadenersatz · Amtshaftung bei Kompetenzüberschreitung