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Ist Amtsmissbrauch strafbar, auch ohne dass Schaden entstand?

günstig für Geschädigter betrifft Beamte, Bürger, Angeklagter
Für die Strafbarkeit muss der Schaden nicht wirklich eingetreten sein. Es genügt, dass der Beamte mit der Absicht gehandelt hat, jemanden an seinen Rechten zu schädigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

Zu § 101 StG ist der wirkliche Schadenseintritt nicht ein Tatbestandserfordernis, es genügt die Schädigungsabsicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0095844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 33.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

günstig für Schädiger Vorsatz bei sittenwidriger Schädigung

Für eine sittenwidrige Schädigung genügt es nicht, alle Umstände nachzuweisen, die für die Sittenwidrigkeit sprechen. Es muss außerdem beurteilt werden, dass die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist. Bedingter Vorsatz reicht dafür aus.

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