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Macht sich ein falscher Gerichtsgutachter des Amtsmissbrauchs schuldig?

günstig für Sachverständiger betrifft Sachverständige, Verfahrensbeteiligte, Beschuldigte
Nein. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger gilt strafrechtlich nicht als Beamter. Nur ein Amtssachverständiger handelt hoheitlich und begeht bei vorsätzlich falschem Gutachten Amtsmissbrauch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der gerichtlich bestellte Sachverständige gilt nicht als Beamter im Sinne der funktional zu verstehenden Vorschrift des § 74 Z 4 StGB. Nur der Amtssachverständige ist hoheitlich handelnder Beamter und begeht bei vorsätzlich falscher Gutachtenserstattung das Verbrechen des Amtsmißbrauches nach § 302 Abs 1 StGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049801 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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