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Darf ich den Radweg in beide Richtungen befahren?

günstig für Radfahrer betrifft Radfahrer, Autofahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Gibt es nur einen Radweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg, ist dieser für beide Fahrtrichtungen zu benützen. Auch wenn das Verkehrszeichen nur für eine Richtung angebracht ist, folgt daraus nicht, dass der Radweg nur in dieser Richtung befahren werden darf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Bei Vorhandensein nur eines Radwegs oder Gehweges und Radweges ist dieser für beide Fahrrichtungen zu benützen (hier: Radweg in der Breite von 1,2 m vorhanden; das Befahren ist in beiden Richtungen gestattet). Dem steht auch nicht entgegen, daß ein Gehweg und Radweg durch das Vorschriftszeichen nach § 52 Z 17a lit b StVO lediglich in nördlicher Richtung gekennzeichnet ist. Aus diesem Zeichen läßt sich jedenfalls nicht entnehmen, daß der Radweg nur in einer bestimmten Richtung befahren werden darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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