Wer muss beweisen, warum das Arbeitsverhältnis geendet hat?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat der Arbeitnehmer einseitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt, ist er für die Zustimmung des Arbeitgebers im Sinne einer einvernehmlichen Auflösung beweispflichtig.OGH 8 ObA 193/01t, 16.08.2001
- Die Behauptungslast und Beweislast für den Untergang des Abfertigungsanspruches trifft den Arbeitgeber.OGH 8 ObA 161/01m, 05.07.2001
- Das Vorliegen einer bestimmten, den Abfertigungsanspruch vernichtenden Beendigungsart ist dagegen vom Arbeitgeber nachzuweisen.OGH 9 ObA 84/01w, 23.05.2001
- Wurde das Dienstverhältnis vorerst durch Kündigung des Dienstnehmers aufgelöst, wäre dieser dafür beweispflichtig, daß es nachträglich zu einer Änderung der Beendigungart, nämlich einer einvernehmlichen Auflösung gekommen ist.OGH 8 ObA 184/99p, 12.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 8 ObA 89/21b, 25.01.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis wegen einer Gefährdung Ihrer Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen vorzeitig beenden, müssen Sie diese Gründe behaupten und beweisen.
Das müssen Sie selbst. Dass Ihr Fernbleiben pflichtwidrig war, hat zwar Ihr Arbeitgeber zu beweisen, den Rechtfertigungsgrund dafür aber müssen Sie nachweisen, etwa eine Urlaubsvereinbarung.