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Darf ich wegen sexueller Belästigung sofort entlassen werden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund. Der Dienstgeber darf das Dienstverhältnis deshalb vorzeitig auflösen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105952 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Wichtiger Grund für eine sofortige Auflösung

Eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses setzt einen wichtigen Grund voraus. Wo das Gesetz nicht genau sagt, was ein wichtiger Grund ist, kommt es darauf an, ob die Interessen der anderen Seite so schwer verletzt wurden, dass ihr nicht einmal die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar ist. Bei geringfügigen Verfehlungen reicht das nicht.

günstig für Arbeitnehmer Unverzügliche Geltendmachung der Entlassung

Ein Grund für eine Entlassung muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ihr Dienstgeber darf mit dem Ausspruch der Entlassung also nicht zuwarten.

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