Darf ich wegen sexueller Belästigung sofort entlassen werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine sexuelle Belästigung anderer Mitarbeiter kann nach ständiger Rechtsprechung einen wichtigen Grund darstellen, der den Arbeitgeber im Einzelfall auch zur Entlassung des belästigenden Arbeitnehmers berechtigen kann.OGH 9 ObA 132/15z, 26.11.2015
- Sexuelle Belästigung ist ein wichtiger Grund, der den Arbeitgeber im Einzelfall zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann. Als ultima ratio kann auch eine sofortige Entlassung des Belästigers gerechtfertigt sein.OGH 9 ObA 13/10t, 29.09.2010
- Der Oberste Gerichtshof hat bereits in 9 ObA 292/99b klargestellt, dass es sich nicht nur bei einem Berühren der „Geschlechtsteile" um ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten handeln kann.OGH 9 ObA 18/08z, 05.06.2008
- Letztlich hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, ob eine sexuelle Belästigung als entlassungswürdig zu qualifizieren ist.OGH 9 ObA 64/04h, 26.05.2004
- Es handelt sich um Gewaltakte in dem Sinn, dass es von den Betroffenen nicht erwünschte Handlungen sind, die ihre Persönlichkeitsgrenzen und ihre Selbstbestimmung nicht achten. Unter sexuelle Belästigungen fallen Handlungen, die geeignet sind, die soziale Wertschätzung der betroffenen Frauen durch Verletzung ihrer Intimsphäre und der sexuellen Integrität im Betrieb herabzusetzen und deren Ehrgefühl grob zu verletzen.OGH 9 ObA 64/04h, 26.05.2004
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- Die Verletzung kann auch durch Äußerungen erfolgen, die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung einer Person etwa durch Geringschätzung oder Verspottung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl zu verletzen.OGH 9 ObA 143/03z, 17.03.2004
- Hier: § 82 lit g GewO 1859.OGH 9 ObA 292/99b, 05.04.2000
- Hier: Sexuelle Belästigung einer 15-jährigen Arbeitskollegin.OGH 9 ObA 292/99b, 05.04.2000
- Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung geht es nicht nur um den Schutz der körperlichen Integrität vor unerwünschten sexuellen Handlungen, sondern auch um die psychische Verletzbarkeit, letztlich um Beeinträchtigungen der menschlichen Würde, also um Persönlichkeitsverletzungen. Körperliche Kontakte gegen den Willen der betroffenen Person ("Begrapschen") überschreiten im Allgemeinen die Toleranzgrenze.OGH 9 ObA 292/99b, 05.04.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105952 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 8 ObA 70/23m, 22.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 15/22x, 22.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 34 · Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses setzt einen wichtigen Grund voraus. Wo das Gesetz nicht genau sagt, was ein wichtiger Grund ist, kommt es darauf an, ob die Interessen der anderen Seite so schwer verletzt wurden, dass ihr nicht einmal die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar ist. Bei geringfügigen Verfehlungen reicht das nicht.
Ein Grund für eine Entlassung muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ihr Dienstgeber darf mit dem Ausspruch der Entlassung also nicht zuwarten.